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Mittelsachsen, als sehr ländlich geprägter Landkreis, ist stolz auf seine Branchenvielfalt bei den Unternehmen und unterstützt diese im Rahmen seiner Möglichkeiten umfangreich. Das Ziel der Wirtschaftsförderung Mittelsachsen ist es, die Firmen im Landkreis zu unterstützen und dabei auf die Wirtschaftsregion aufmerksam zu machen. Dazu arbeiten verschiedene Institutionen in einem engen Netzwerk zusammen. Denn Wirtschaftsförderung für Unternehmen und Fachkräfte am Standort Mittelsachsen geht nur gemeinsam.
Das Team Wirtschaftsförderung ist dabei Ansprechpartner für alle Unternehmen, die im Landkreis Mittelsachsen ansässig sind oder hier neue Wurzeln schlagen wollen. Wir betreuen und helfen großen sowie kleinen Unternehmen bei Fragen zur Standort- und Fördermittelsuche, Fachkräftegewinnung und allen weiteren anfallenden Fragen rund um ein gesundes und nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen. Kontaktieren Sie uns gern.
Im Landkreis Mittelsachsen unterstützen verschiedene Institutionen die Unternehmen.
Als Interessenvertretung für Industrie, Handel und Dienstleistung steht die Industrie- und Handelskammer Chemnitz - Regionalkammer Mittelsachsen, mit Sitz in Freiberg, den Firmen mit ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern zur Verfügung.
Handwerksbetriebe wenden sich an die Kreishandwerkerschaft Mittelsachsen mit ihren elf Innungen oder an die Handwerkskammer Chemnitz.
Die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH berät potentielle Investoren zu Ansiedlungen in Sachsen und unterstützt sächsische Unternehmen bei ihren Exportbestrebungen. Weiterhin gibt die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH Unterstützung beim Aufbau von Kooperationsbeziehungen mit Unternehmen außerhalb Sachsens sowie bei krisenbedingten Beeinträchtigungen von internationalen Lieferketten.
Über 1.000 Landwirtschaftsbetriebe aus dem Landkreis und dem Gebiet der Stadt Chemnitz finden einen Ansprechpartner des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Döbeln.
Unter anderem für Arbeitsvermittlung und Stellengesuche steht die Agentur für Arbeit den Unternehmen zur Seite. Mit fünf Geschäftsstellen im Landkreis bietet das Jobcenter Mittelsachsen Beratungsleistungen u.a. im Bereich Arbeitsmarkt und Integration an.
futureSAX ist ein Netzwerk für Startups, innovative Unternehmen, Forschende und Investierende im Freistaat Sachsen.
Kerstin Kunze Referatsleiterin | Kerstin.Kunze@landkreis-mittelsachsen.de Telefon: 03731 799 1410 |
Sandra Korte Sekretariat | Sandra.Korte@landkreis-mittelsachsen.de Telefon: 03731 799 1402 |
Jens Spreer stellv. Referatsleiter Fachkräftesicherung | Jens.Spreer@landkreis-mittelsachsen.de Telefon: 03731 799 1482 |
Melanie Möbius Berufsorientierung | Melanie.Moebius2@landkreis-mittelsachsen.de Telefon: 03731 799 1414 |
Katrin Harthun Wirtschaftsförderung | Katrin.Harthun@landkreis-mittelsachsen.de Telefon: 03731 799 1495 |
Katrin Roßner Wirtschaftsförderung | Marketing | Katrin.Rossner@landkreis-mittelsachsen.de Telefon: 03731 799 1452 |
Jacqueline Welsch Tourismus | Jacqueline.Welsch@landkreis-mittelsachsen.de Telefon: 03731 799 1493 |
Helen Bauer Nestbau-Zentrale | Helen.Bauer@landkreis-mittelsachsen.de Telefon: 03731 799 1491 |
Inka Lautenbach Kreisentwicklung | Inka.Lautenbach@landkreis-mittelsachsen.de Telefon: 03731 799 6468 |
Anne Vent Klimaschutzmanagement | Anne.Vent@landkreis-mittelsachsen.de Telefon: 03731 799 1463 |
Sie möchten wettbewerbsfähige Arbeitsplätze schaffen oder erhalten und die gewerbliche Wirtschaft nachhaltig unterstützen?
Nutzen Sie dazu die vielfältigen Fördermöglichkeiten von Bund und Land, um Ihre zukunftsweisenden Maßnahmen und Investitionen in Mittelsachsen in die Tat umzusetzen. Mit der Unterstützung unserer Partner, stehen wir und die Sächsische Aufbaubank Ihnen gern zur Seite und informieren Sie gezielt über Förderrichtlinien, Wettbewerbe und vieles mehr.
Investieren auch Sie in Mittelsachsen und profitieren von interessanten Fördermöglichkeiten.
Sächsische Kommunen können beim Freistaat Sachsen erneut Fördermittel für Bebauungs- und Flächennutzungspläne zur Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen beantragen. Die entsprechenden Internetseiten zur Antragstellung über die Förderrichtlinie RegioPlan sind im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ab sofort freigeschaltet. Im Landeshaushalt stehen für den zweiten und dritten Aufruf Fördermittel in Höhe von insgesamt vier Millionen Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung.
Dazu Staatsminister Thomas Schmidt: "In der ersten Programmrunde im vergangenen Jahr konnten bereits 29 Förderanträge von Städten und Gemeinden positiv beschieden werden, zwölf Anträge kamen Anfang des Jahres beim zweiten Aufruf hinzu. Mit dem dritten Aufruf helfen wir nun weiteren Kommunen dabei, zusätzliche Kapazitäten für schnelle und zukunftsgerichtete Gewerbeansiedlungen und Unternehmenserweiterungen zu schaffen."
Ein Schwerpunkt der Förderung nach der Förderrichtlinie RegioPlan liegt bei Bebauungsplänen für gewerbliche Ansiedlungen mit einer Größe von mehr als 50 Hektar. Der Fördersatz beträgt bis zum Jahr 2025 75 Prozent und wird danach schrittweise sinken. Bebauungspläne für Ansiedlungen von zehn bis 50 Hektar sowie Flächennutzungspläne, die eine gewerbliche Ansiedlung von mindestens zehn Hektar Größe vorsehen, werden im Jahr 2024 mit 50 Prozent unterstützt. Auch hier reduziert sich danach der Fördersatz.
Die Antragsfrist endet am 2. Juli 2024. Bei der Auswahl der zu fördernden Vorhaben werden folgende Rankingkriterien berücksichtigt:
landes- und bundespolitisches Interesse,
* Zukunfts- und Schlüsseltechnologien,
* Strukturwandel / Strukturentwicklung,
* Energieeffizienz / Nutzung erneuerbarer Energien,
* Rückführung von Flächen in den Flächenkreislauf,
* Stärkung von Wertschöpfungsketten,
* Machbarkeit bzw.
* Bedarf.
Hintergrund
Mit der seit Anfang 2023 geltenden »Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen im Freistaat Sachsen (FRL RegioPlan)« unterstützt die Staatsregierung die Kommunen bei der planerischen Vorbereitung von Gewerbe- und Industriegebieten. Die Förderung hilft den Städten und Gemeinden dabei, schneller Planungsrecht zu schaffen und eine positive wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Die Städte und Gemeinden erhalten eine Zwischenfinanzierung für die hohen Kosten, die schon für die Planung entstehen. Das Kabinett hatte die FRL RegioPlan Anfang Januar 2023 beschlossen. Im Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 stehen insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung.
Das Mikrodarlehen der Sächsischen Aufbaubank können Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung in Anspruch nehmen. Gefördert werden die zur Aufnahme bzw. Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel.
Die Antragformulare sind online unter www.sab.sachsen.de veröffentlicht. Weiterhin finden Sie eine beschreibbare Vorlage zur Konzepterstellung sowie Rentabilitätsplanung, welche dem Antrag beizufügen sind. Die Stellungnahme zur Vorlage bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) fertigen die Gründungsberater in den StarterCentern der IHK Chemnitz vor Ort für Sie an.
Die KfW-Mittelstandsbank unterstützt Existenzgründungen in Deutschland mit derzeit 3 verschiedenen Kreditprogrammen. Im Auftrag der Bundesregierung fördert die KfW Privatpersonen, Existenzgründer und Unternehmen in unterschiedlichen Bereichen. Die Beantragung der Finanzierungsprogramme erfolgt stets über die Hausbank.
Die wichtigsten Finanzierungsprogramme der KfW-Mittelstandsbank für Gründer und Unternehmen bis 3 Jahre nach Gründung sind:
> ERP-Gründerkredit - StartGeld
> ERP-Kapital für Gründung
> ERP-Gründerkredit Universell
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich über ihre Hausbank, bevor Sie investieren. Eine detaillierte Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie unter www.kfw.de.
Eine Förderung von Existenzgründungen durch Frauen im ländlichen Raum wird mit maximal 8.000 Euro bezuschusst.
Gefördert werden Existenzgründungen von Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Unternehmen aufbauen. Die Existenzgründung muss dauerhaft zum Haupterwerb der Existenzgründerin führen. Dem ländlichen Raum i. S. d. Richtlinie sind Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 10.000 zuzuordnen, in Ausnahmefällen auch eingemeindete Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnern.
Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen. Nach dem Eingangsbescheid kann bereits mit dem Vorhaben begonnen werden.
Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigen-und Fremdkapital. Das Unternehmen erhält wirtschaftliches Eigenkapital. Der Kapitalgeber bekommt weder Stimmrechte, noch mischt er sich ins Tagesgeschäft ein. Besonders sind Unternehmen angesprochen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen bei Finanzierungen und arbeitet eng mit der Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) zusammen. Antragsunterlagen finden Sie online unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de oder unter www.mbg-sachsen.de.
Das sächsische Kabinett hat am 18. Juni die Förderrichtlinie Beratungsförderung beschlossen. Am 10. Juli 2024 ist Förderstart.
Alle vier Bausteine wurden in einer neuen modernen Förderrichtlinie zur Beratungsförderung zusammengeführt. Die Richtlinie ist Teil des Pilotprojekts zur Umsetzung der digitalen Förderung im Freistaat Sachsen. Die Unternehmen erhalten damit ein schlankes, einfaches und nahezu vollständig digitalisiertes Förderangebot. Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).
Dies ist ein Zuschuss für den Projektträger für die Beratung von KMU, Gründerinnen und Gründer zu kurzberatungsrelevanten Fragen. Gefördert werden die Personalausgaben der Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter.
https://www.sab.sachsen.de/beratungsf%C3%B6rderung-kurzberatung
Es handelt sich hier um einen Zuschuss für die Beratung zu unternehmensrelevanten Fragen und unmittelbaren Zertifizierungsausgaben. Gefördert werden:
https://www.sab.sachsen.de/beratungsf%C3%B6rderung-betriebsberatung
Dieser Baustein beinhaltet einen Zuschuss an den Projektträger für die Organisation und Durchführung von Gruppenprojekten einschließlich der Vor- und Nachbereitung der Maßnahmen. Gefördert werden:
https://www.sab.sachsen.de/beratungsf%C3%B6rderung-gruppenprojekte
Zur Deckung des unternehmerischen Fachkräftebedarfes werden die Mehraufwände für Rekrutierung und nachhaltige Integration von Auszubildenden, dual Studierenden, Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten („Internationals") gefördert. Gefördert werden bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse und/oder bis zu drei duale Ausbildungsverhältnisse (duale Ausbildung oder duales Studium).
über die Nestbau-Zentrale, Helen Bauer: info@nestbau-mittelsachsen.de
UND über die SAB: https://www.sab.sachsen.de/beratungsf%C3%B6rderung-internationals
Der Freistaat setzt das Investitionsprogramm "Regionales Wachstum" fort und baut gleichzeitig die Förderbedingungen aus. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 04. Juli 2023 die vom Wirtschaftsministerium (SMWA) vorgelegte Richtlinie beschlossen.
Die Förderung unterstützt Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, zur Diversifizierung der Produktion von Betriebsstätten in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte. Ziel des Programms bleibt es, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Investitionstätigkeit der Unternehmen zu steigern.
Die Landesförderung richtet sich an kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeitern in den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau. Hier werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 30 Prozent, maximal 500.000 Euro, angeboten. Besonders werden erneut Investitionen nach einer Unternehmensnachfolge unterstützt. Hier sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.
Die Beantragung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – ist voraussichtlich ab 24. Juli 2023 möglich.
Mit dem Zuschuss zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur GRW werden Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und der Tourismuswirtschaft unterstützt, in neue Produkte oder Wirtschaftstätigkeiten, in die Änderung von Produktionsprozessen oder in den Ausbau der Produktionskapazität zu investieren. Zudem werden gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen gefördert.
Bezuschusst werden Investitionen oder Lohnausgaben zur Neuerrichtung oder Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte bei KMU, Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellte Produkte bzw. in neue Wirtschaftstätigkeiten, grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses sowie der Erwerb von stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten in Sachsen.
Detaillierte Informationen zu den Förderkriterien, Konditionen sowie Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite der Sächsische Aufbaubank – Förderbank.
Der Sachsenkredit unterstützt Unternehmen bei ihren Gründungs-, Nachfolge-, Festigungs- und Wachstumsvorhaben. Beim Sachsenkredit Universal können mittelständische und größere Unternehmen in Sachsen ein Förderdarlehen bis 20 Mio. Euro beantragen.
Der Sachsenkredit unterstützt Unternehmen bei ihren Gründungs-, Nachfolge-, Festigungs- und Wachstumsvorhaben. Mit dem Sachsenkredit Gründen und Wachsen (GuW) werden Existenzgründer, Freiberufler sowie kleinste, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen bei ihren Gründungs-, Nachfolge-, Festigungs- und Wachstumsvorhaben ab 20.000 Euro unterstützt.
Die Antragstellung durch die Unternehmen erfolgt über die Firmenkundenbetreuerinnen und -betreuer ihrer Hausbanken. Erster Kooperationspartner der SAB im sogenannten „Hausbankenverfahren“ ist das Zentralinstitut des Sparkassensektors, die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), sowie deren Geschäftsstellen für Gewerbekunden im Freistaat Sachsen.
Das Mikrodarlehen der Sächsischen Aufbaubank können Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung in Anspruch nehmen. Gefördert werden die zur Aufnahme bzw. Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel.
Die Antragformulare sind online unter www.sab.sachsen.de veröffentlicht. Weiterhin finden Sie eine beschreibbare Vorlage zur Konzepterstellung sowie Rentabilitätsplanung, welche dem Antrag beizufügen sind. Die Stellungnahme zur Vorlage bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) fertigen die Gründungsberater in den StarterCentern der IHK Chemnitz vor Ort für Sie an.
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) unterstützt Unternehmen und Gebietskörperschaften bei der Finanzierung größerer Vorhaben in Sachsen sowie Vorhaben sächsischer Unternehmen in anderen Bundesländern durch die Teilnahme an Konsortialfinanzierungen. Mit dem Förderprogramm stellt die SAB die erforderliche Liquidität bereit oder beteiligt sich durch Haftungsübernahme an Krediten der Hausbank.
Die Finanzierung der SAB erfolgt dabei auf Einladung einer oder mehrerer Banken im Rahmen von Bankkonsortien. Die SAB übernimmt nicht die Konsortialführerschaft. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.sab.sachsen.de/konsortialkredite
Investitionen und Betriebsmittel können auch über stille und offene Beteiligungen in Höhe von 100.000 Euro bis 1 Mio. Euro der Sächsischen Aufbaubank (SAB) finanziert werden. Fördergegenstände sind die Themen Wachstum, Nachfolge, Innovation und Neuausrichtung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem verarbeitenden Gewerbe und produktionsnahen Dienstleistungen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.sab.sachsen.de/finanzieren-sie-investitionen-und-betriebsmittel-durch-stille-und-offene-beteiligungen
Durch die Gewährung von öffentlichen Bürgschaften ist es möglich für kleine und mittelständische Unternehmen in Sachsen bei einer Verbürgungsquote von 80 %, Investitionskredite bis zu 2,5 Mio. Euro und bei einer Verbürgungsquote von 60 %, Betriebsmittellinien bis zu 3,33 Mio. Euro durch Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank abzusichern.
Die Beantragung erfolgt über Ihre Hausbank. Nähere Informationen sowie den Antrag finden Sie bei der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH unter www.bbs-sachsen.de.
Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer besteht die Möglichkeit Zuschüsse für investive oder nichtinvestive Maßnahmen aus dem LEADER-Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum zu empfangen.
Die Förderquote kann in Abhängigkeit zur jeweiligen Entwicklungsstrategie (LES) der verschiedenen Fördergebiete bis zu 70% betragen.
Die neue Förderperiode startet offiziell im März 2023. Auf Grundlage der LES wird dann entschieden, welche Maßnahmen gefördert werden können und wer als Projektträger in welcher Höhe auf Fördermittel zugreifen kann. Folgende Regionalmanagements stehen Ihnen hierfür zur Verfügung:
Fördergebiet: Seiffen, Neuhausen, Sayda, Rechenberg-Bienenmühle, Dorfchemnitz, Frauenstein, Großhartmannsdorf, Mulda/Sachsen, Lichtenberg, Weißenborn, Bobritzsch-Hilbersdorf, Freiberg, Oberschöna, Brand-Erbisdorf
Fördergebiet: Taura, Claußnitz, Burgstädt, Hartmannsdorf, Mühlau, Penig, Lunzenau, Königshain-Wiederau, Wechselburg, Seelitz, Rochlitz, Zettlitz, Erlau, Königsfeld
Fördergebiet: Reinsberg, Großschirma, Halsbrücke, Striegistal, Hainichen, Rossau, Roßwein, Döbeln
Fördergebiet: Ostrau, Zschaitz-Ottewig
Fördergebiet: Döbeln, Großweitzschen, Leisnig, Hartha, Waldheim, Geringswalde, Kriebstein, Mittweida, Altmittweida, Lichtenau
Fördergebiet: Eppendorf, Leubsdorf, Augustusburg, Flöha, Oederan, Frankenberg, Niederwiesa
Am 20. Dezember 2022 hat die sächsische Staatsregierung die Förderrichtlinie "EFRE/JTF-Technologieförderung" als Fortsetzung der bisherigen EFRE-Technologieförderung bis 2027 beschlossen. Damit kann in Sachsen Forschung und Entwicklung (FuE) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und ihren Kooperationspartnern weiter gefördert werden. 600 Mio. Euro stehen dafür zur Verfügung. Seit dem 05. Januar 2023 können Projektskizzen für FuE-Projekte über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden.
Mittels FuE-Projektförderung erhalten sächsische Unternehmen Unterstützung für innovative, technologieorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren dienen. Die Förderung erfolgt entweder für ein einzelbetriebliches FuE-Projekt oder als FuE-Verbundprojekt. Die einzelbetriebliche FuE-Projektförderung richtet sich dabei zukünftig ausschließlich an sächsische KMU. In FuE-Verbundprojekten wird die Zusammenarbeit sächsischer KMU mit anderen Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Hochschulen in Sachsen unterstützt. Mit der Förderung von FuE an Pilotlinien zur erstmaligen Anwendung neuer Technologien im industriellen Maßstab können Unternehmen bei der risikoreichen Überführung technologischer Forschungsergebnisse in fertigungsreife Produktionslinien unterstützt werden.
>> Zum Programm
Mit der Technologietransferförderung können KMU Unterstützung für den Erwerb weltweit verfügbaren technologischen Wissens erhalten. Ziel ist die Realisierung neuer oder an einen neuen technologischen Stand angepasster Produkte oder Verfahren. Im Zusammenhang mit diesem Technologieerwerb können auch eigene Anpassungsentwicklungen und notwendige Beratungsleistungen Bestandteil der Förderung sein.
>> Zum Programm
Mit den „InnoTeams“ wird die Zusammenarbeit zwischen sächsischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt. In den Projekten werden gemeinsam Produkte oder Verfahren entwickelt beziehungsweise verbessert. Unternehmen profitieren damit unmittelbar vom Wissen der sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Projekte befördern den gegenseitigen Austausch, unterstützen den Aufbau langfristiger Kooperationen und stärken somit die Innovationskraft sächsischer KMU. Sächsische KMU werden mit einem Personalkostenzuschuss für innovative und technologieorientierte Vorhaben unterstützt.
>> Zum Programm
Mit der Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten werden sächsische KMU bei der unbefristeten Neueinstellung von Nachwuchsfachkräften unterstützt. In Projekten mit innovativem Charakter – zum Beispiel der Entwicklung eines neuen Produktes oder eines neuen Verfahrens – bringen die geförderten Personen ihr Wissen in sächsischen Unternehmen zur Anwendung und stärken so deren Wettbewerbsfähigkeit.
„InnoManagerinnen“ und „InnoManager“ beschäftigen sich mit dem strategischen Innovationsmanagement in Unternehmen und tragen zu Prozess- und Organisationsinnovationen bei. Die Unternehmen werden damit in ihrer Fähigkeit zur Anpassung an den technologischen und nachhaltigen Wandel unterstützt.
>> Zum Programm
Damit können KMU externe FuE-Dienstleistungen beauftragen – und zwar im Vorfeld einer Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation sowie für die technische Unterstützung in der Umsetzungsphase. Der maximale Zuschuss pro Unternehmen und Jahr wird von 20.000 Euro auf 40.000 Euro angehoben.
>> Zum Programm
Die Leistungsfähigkeit von KMU ist zunehmend geprägt von ihrem Innovationsverhalten und der Aufmerksamkeit für den digitalen Wandel. Kürzere Produktzyklen, steigende Kundenanforderungen und eine immer differenzierte Nachfrage nach neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen auf den heimischen wie den internationalen Märkten verlangen eine neue Flexibilität, die durch die zunehmende Digitalisierung erhöht wird. Das gilt für die Industrie, aber ebenso für den vielfältigen Dienstleistungssektor, den Handel und das Handwerk.
Mit der Weiterentwicklung der Mittelstandsrichtlinie möchte das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) die Förderung von Unternehmen vereinfachen, innovative Unternehmen stärker fördern und es dem Mittelstand erleichtern, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen.
Das Förderprogramm bezuschusst Beratungen und Coachings im Umfang von mindestens 5 Tagewerken zu Fragen der Unternehmensführung, z. B. Erschließung neuer in- und ausländischer Märkte, Digitalisierung, Umweltbelange oder Unternehmensnachfolge.
Die Antragstellung kann direkt bei der SAB oder mit Unterstützung durch das RKW Sachsen oder die Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH erfolgen.
>> Zum Programm
Zweck der Zuwendung ist es, die Innovationskraft und damit Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken. Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien. Für entsprechende Vorhaben können Sie bei der SAB Zuschüsse beantragen, z.B. für das Planen, Konzipieren und Vorbereiten von Projekten, den Erwerb von Software und dafür notwendiger Hardware oder die Einführung von entwickelten Lösungen.
Mithilfe dieser Technologien sollen neue Absatzmöglichkeiten erschlossen, unternehmensinterne Prozesse optimiert und Geschäftsprozesse weitgehend elektronisch dargestellt werden.
>> Zum Programm
Markteinführung innovativer Produkte (MEP)
Mit dem Programm werden Unternehmen bei der Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder zur Anpassung dieser Ideen mit dem Ziel wesentlicher Verbesserungen unterstützt. Gefördert werden gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe.
Der Zuschuss wird gewährt für:
* Schutz eigener FuE-Ergebnisse
* Design- , Marketing-, Vertriebsleistungen
* erstmalige Normierung, Zertifizierung oder Standardisierung
* Erlangung eigener Schutzrechte
* Anpassung/Verbesserung an Prototypen/Musterverfahren/Dienstleistungen
* Instrumente/Ausrüstungen zur Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie
* einmalige Teilnahme an einer Messe
>> Zum Programm
Markteinführung innovativer Produkte (MEP)
Das Förderprogramm bietet ein zinsgünstiges Darlehen als Ergänzung zur Zuschussförderung. Zuwendungsfähig sind ausschließlich Materialkosten, Personalausgaben (einschließlich Arbeitgeberanteil), Fremdleistungen, Investitionen in Anlagegüter, Maschinen und Geräte sowie sonstige betriebliche Aufwendungen.
Aktuell ist eine neue Darlehensrichtlinie in Arbeit. Bis dahin nutzen Sie bitte die derzeitigen Fördermöglichkeiten wie z.B. MEP-Zuschuss oder SAB Sachsenkredit Gründen und Wachsen.
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren?
Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit”, „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung” unterstützt das Förderprogramm go-digital bei Ihrer Digitalisierung. go-digital unterstützt Sie nicht nur bei der Optimierung von eigenen Prozessen, der bestmöglichen Verwendung von Daten und der Erschließung neuer Marktanteile, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.
Das BMWK hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen unterstützen.
>> Zum Programm
Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
Förderfähig sind alle mittelständigen Unternehmen (inkl. Handwerksberufe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten. Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 über das eigens entwickelte Förderprotal zu stellen. Antworten auf häufig gestellte Fragen wie „Wann kann ich mit dem Projekt beginnen?“ erhalten Sie unter der Rubrik „Digital Jetzt" – die wichtigsten Fragen“ (FAQ).
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert mit der Richtlinie Elektromobilität vom 6. Juli 2023 die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Besonders gefördert wird die nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Flottenfahrzeuge, was insbesondere für Unternehmen, die die hohen Investitionen stemmen müssen, eine Herausforderung darstellt.
Ab dem 3. Juni 2024 können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen, wieder Förderanträge stellen. Die Förderung umfasst die Anschaffung und Installation von fabrikneuen Schnellladepunkten mit einer Mindestleistung von 50 kW und Gleichstrombetrieb auf betrieblich genutzten Flächen in Deutschland. Der maximale Förderbetrag pro Antrag ist auf 5 Millionen Euro begrenzt und wird als Anteilfinanzierung gewährt.
Anträge werden über die Online-Plattform unter lis.ptj.de eingereicht, wo Unternehmen Schritt für Schritt durch den Prozess geführt werden. Benötigt werden ein aktueller Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine KMU-Erklärung. Unternehmen müssen die Standorte und die Anzahl der geplanten Ladepunkte mit deren Nennladeleistung angeben.
Das BMDV trägt mit dieser Förderung zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung bei, um die Elektrifizierung des gewerblichen Verkehrs voranzutreiben.
Sämtliche Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung sind auf folgender Internetseite abrufbar.
Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit
Innovationen kennen keine Ländergrenzen. Im kürzlich gestarteten Programm Interreg Sachsen-Tschechien 2021-2027 können grenzübergreifende Aktivitäten von KMU in der Priorität "Innovation und Wettbewerbsfähigkeit" gefördert werden. Auf der Programmwebseite erhalten Sie weitere Informationen zu Voraussetzungen, Strukturen und Ansprechpartnern: https://www.sn-cz2027.eu/de
Projekte im Bereich Erneuerbare Energien
Sie planen ein grenzüberschreitendes Projekt im Bereich erneuerbare Energien?
Noch bis zum 3. Mai 2023 läuft die zweite AusschreibungsrundeCross-Border Renewable Energy Projects (CB RES). Auf der Programmwebseite erhalten Sie alle wichtigen Informationen: https://cinea.ec.europa.eu/2023-call-cross-border-renewable-energy-cb-res-projects-application-process-cb-res-status_en#more-information
Um die Innovationsbereitschaft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu stärken, hilft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit einer Reihe von passgenauen Förderprogrammen, die auf unterschiedliche Bedürfnisse und Herausforderungen zugeschnitten sind. Die Broschüre gibt einen kompakten Überblick über die Programme, Leistungen und Ansprechpartner.
Mit der Technischen Universität Bergakademie Freiberg (Ressourcenuniversität) und der Hochschule Mittweida (University of Applied Sciences) sind in Mittelsachsen gleich zwei praxisorientierte Hochschulen zu Hause. Auch Unternehmen profitieren von diesen kurzen Wegen:
An der Technischen Universität Bergakademie Freiberg existieren außergewöhnlich viele Forschungsgroßgeräte und Pilotanlagen. Diese hochwertige Forschungsausstattung bietet exzellente Voraussetzungen für Kooperationen mit Unternehmen sowie den Forschungstransfer. Mithilfe der Datenbank „Großgeräte“ können interessierte Praktiker einen Überblick zur Forschungsausstattung der Technischen Universität Bergakademie Freiberg gewinnen. Sollten Unternehmen dabei eine für sich lohnenswerte Leistungsart oder ein vielversprechendes Großgerät entdecken, unterstützt die Zentrale Transferstelle gern bei der Vermittlung zu den Experten. Unter dem Vorbehalt technischer und personeller Verfügbarkeit freut sich die Transferstelle auf den Austausch mit und weiterführende Forschungsfragen von mittelsächsischen Unternehmen. Gründer finden weitere Ansprechpartner in Gründernetzwerk SAXEED.
Für die Hochschule Mittweida besitzt der Wissens- und Technologietransfer einen hohen Stellenwert, insbesondere durch den Anspruch nationale und internationale Kooperationen zu etablieren und gleichzeitig Verantwortung für die regionale Entwicklung zu übernehmen. Die enge Kooperation zwischen Forschung und Praxis ist für die Erforschung und Anwendung neuester Technologien, der Entwicklung neuer Produkte und der ständigen Umsetzung innovativ wirksamer Ergebnisse der Forschung unerlässliche Voraussetzung. Mit dem Leistungsangebot spricht das Referat für Forschung insbesondere potenzielle Partner im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen an. Das Referat wurde als Schnittstelle zwischen Forschung und Praxis eingerichtet und ist Anlauf- und Koordinierungsstelle für einen zielgerichteten Zugang zu den wissenschaftlichen Ressourcen der Hochschule. Weitere Ansprechpartner sind im innovativen Verbund der fünf Hochschulen für Angewandte Wissenschaften über Saxony Five, beim Gründernetzwerk SAXEED sowie in den Transferassistenten, die einen effektiven Wissens- und Technologietransfer unterstützen, zu finden. In einem Gemeinschaftsprojekt zeigen elf junge Macher und Macherinnen das Innovationspotential der Region und der beiden Hochschulen bei regionalen Gründungen auf.
In einer Broschüre werden darüber hinaus Ansprechpartner, Unterstützer, Wegbegleiter und Mutmacher, die den Start-ups auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zur Seite standen, vorgestellt.
>> Weitere Informationen zur Forschungslandschaft im Landkreis Mittelsachsen finden Sie über unsere Netzwerkarbeit unter: https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/unternehmen/netzwerke/regional-forschen.html