Zum Hauptinhalt springen

Ferienjobs und Ferienpraktikum in Mittelsachsen

Ferienjobs und Praktika sind eine großartige Möglichkeit für Schüler, ihre Schulferien sinnvoll zu nutzen. Sie bieten eine Chance, neue Fähigkeiten zu erlernen, Erfahrungen zu sammeln, welche für eine berufliche Orientierung nützlich sein könnten.


Such Dir jetzt Deinen Ferienjob/Dein Ferienpraktikum!

►Unternehmen oder Beruf in der Suchmaske eingeben

►Details aufrufen

►Anmelden

Schaut einfach in unsere Karte unten und sucht Euch das passende Unternehmen.

Vorteile von Praktikas und Ferienjobs für Schüler

► Ihr erwerbt praktische Fähigkeiten, die in der Schule nicht vermittelt werden

► Ihr knüpft Kontakte, die für die spätere Berufwahl vorteilhaft sind

► Ferienjobs und Praktika sehen auf dem Lebenslauf gut aus

► Ihr habt die Möglichkeit Geld zu verdienen.

► Praktika und Ferienjobs tragen dazu bei Eure Interessen und Fähigkeiten zu endecken, welche für die spätere Berufswahl entscheident sein könnten

Für Unternehmen

► Informationsblatt zur Ferienarbeit bzw. Ferienpraktika für Unternehmen

► Weiterführende Informationen FAQ´s unten auf dieser Seite


FAQ´s für Unternehmen

Ferienjobs sind bei vielen Jugendlichen beliebt, bieten sie doch eine gute Möglichkeit das Taschengeld aufzubessern. Aber auch für Unternehmen machen Ferienjobs Sinn. Der praktische Einsatz zeigt die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Ferienjobers und ist damit eine gute Quelle, wenn es um die Rekrutierung von Fachkräftenachwuchs geht.

Das freiwillige Ferienpraktikum unterscheidet sich rechtlich gravierend vom Ferienjob. Das Unternehmen schließt hier keinen „Arbeitsvertrag“ mit dem Schüler und (bei Minderjährigen) seinem gesetzlichen Vertreter, sondern eine Praktikum-Vereinbarung. Die Schule des Praktikanten ist einzubeziehen. Demnach ist die Praktikumsvereinbarung auch von drei Partnern (Schüler ggf. mit Sorgeberechtigten, Schule, Unternehmen) zu unterzeichnen. An dieser Stelle wird darauf verwiesen, dass für die Schule auch nur ein Schulangestellter (z.B. SchulleiterIn, BO-LehrerIn) unterzeichnen darf. Die an vielen Schulen eingesetzten Praxisberater können dies nicht, da sie bei einem Träger, nicht aber an der Schule angestellt sind.

Hier gibt es große Unterschiede zwischen Ferienjob und Ferienpraktikum

Ferienjob

Die Arbeitgeber müssen Schüler und Studenten für ihren Ferienjob über den Betrieb unfallversichern. Meist reicht hier aber die Meldung an die Unfallkasse. Ferienjobber und Praktikanten stehen somit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Beiträge zur Sozialversicherung fallen für kurzfristige Beschäftigungen wie Aushilfsjobs nicht an. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt immer dann vor, wenn zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im Jahr nicht überschritten werden.

Ferienpraktikum

Mit Einbeziehung der Schule ist der Ferienpraktikant über die Schule versichert. Ferienpraktika -Vereinbarungen sollten rechtzeitig vor Beginn der Ferien abgeschlossen werden, da in den Ferien die Schulen nicht durchgängig besetzt sind.

Wird auf das Mitwirken der Schulen verzichtet, liegt der Versicherungsschutz beim Unternehmen. Da bei einem Ferienpraktikum keine Vergütung gezahlt wird, fallen auch keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Dies gilt auch für die gesetzliche Unfallversicherung."

Schulpraktikum

Als rein schulische Veranstaltung liegt der komplette Versicherungsschutz bei der Schule. Einen Unfall sollten Unternehmen aber dennoch ihrer Unfallversicherung melden.

Das 2015 eingeführte Mindestlohngesetz gilt prinzipiell auch für Ferienjobs. Wer volljährig ist, hat im Ferienjob Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde (Stand: Januar 2021).

Nein - manche Tätigkeiten sind tabu! 

Beschäftigen Unternehmen nicht volljährige Jugendliche als Ferienjobber, so schließt das JArbSchG spezielle Tätigkeiten aus. So dürfen Jugendliche nicht mit gefährlichen Arbeiten betraut werden (§ 22 JArbSchG). Das Gesetz nennt hier zum Beispiel:

  • Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
  • Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,
  • Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,
  • Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird,
  • Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind.
  • Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung oder von von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sind.

Allgemein gilt: Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten (§ 5 Abs. 1 JArbSchG). Kind ist nach dem Gesetz, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Für die zweite Gruppe (Kinder zwischen 13 und 15 Jahren) lässt das Gesetz allerdings Ausnahmen unter strengen Voraussetzungen zu (§ 5 Abs.3 JArbSchG):

  • wenn die Sorgeberechtigten der Arbeit zustimmen und
  • die Arbeiten leicht sowie für diese Kinder geeignet sind und
  • nicht länger als zwei Stunden (in der Landwirtschaft drei Stunden) pro Tag dauern
  • die Kinder nicht zwischen 18 Uhr abends und acht Uhr morgens sowie
  • nicht vor oder während des Schulunterrichts beschäftigt werden

Ferienjobber unter 18: Besonderheiten durch Jugendarbeitsschutz

Bei Schülern unter 18 Jahren ergeben sich Besonderheiten hinsichtlich der Arbeitszeit und der möglichen Tätigkeit. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) unterscheiden zwischen der Beschäftigung von Kindern und jener von Jugendlichen. Alterstechnisch sind die Schüler danach in drei Gruppen einzuteilen: Kinder bis 13 Jahren, Kinder zwischen 13 und 15 Jahren sowie Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren.

Einsatzmöglichkeiten und Betreuung

Die Annahme, dass sich bei einem Ferienpraktikum der Einsatz des Praktikanten an den Erfordernissen und Wünschen des Unternehmens ausrichtet ist falsch. Ferienpraktika sind eine zusätzliche Möglichkeit, den Schüler / die Schülerin im Prozess der beruflichen Orientierung zu unterstützen. Die Tätigkeit die im Ferienpraktikum ausgeführt werden sollen, sind daher auch mit der Schule abzustimmen. In aller Regel kommen Tätigkeiten in Frage, die in sich der Ausbildung zu einem konkreten Beruf wiederfinden.


Praktika in Mittelsachsen