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Am 25.11. hat sich die Wirtschaftsministerkonferenz für zusätzliche Hilfen zu den bereits bestehenden Hilfsprogrammen ausgesprochen.

Die Konferenz der Wirtschaftsminister hat heute Eckpunkte für sogenannte Härtefallhilfen zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen, die trotz der geplanten Preisbremsen in besonderer Weise von der Steigerung der Energiekosten betroffen sind, beschlossen. Dazu sagt Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig:

"Es ist wichtig, dass wir uns heute auf der Wirtschaftsministerkonferenz zu den Härtefallhilfen geeinigt haben. Damit schaffen wir die Voraussetzung für Hilfen für kleine und mittelgroße Unternehmen, die auf Grund der Energiekrise am stärksten unter den aktuellen Preissteigerungen für Gas und Strom zu leiden haben.
Wir Wirtschaftsminister halten es zudem für ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit und der wirtschaftlichen Vernunft, dass der Bund auch den kleinen und mittleren Unternehmen hilft, welche andere Energieträger als Gas und Strom nutzen.
Das Ergebnis wird nun den Ministerpräsidenten, wie zugesagt, vorgelegt, damit die Hilfen schnellstmöglich in Kraft treten können."

Härtefällen, die einen besonders hohen Anstieg der Energiepreise zu verkraften haben und in finanzielle Notlagen geraten, kann ein Abschlag für Strom und/oder Gas (in Höhe des Abschlags für November 2022) zusätzlich zu den bestehenden Hilfsprogrammen gewährt werden - in ganz besonderen Härtefällen kann eine Pauschale ausgereicht werden. Diese besonderen Fälle können durch eine mögliche Härtefallkommission festgestellt werden. Über die Einrichtung einer solchen Kommission entscheiden die Länder selbst. Welche konkreten Bedingungen und welche Bemessungsgrundlagen für die Härtefälle gelten, wurde in einem Eckpunktepapier vereinbart und wird nun den Ministerpräsidenten vorgelegt.

Gesammelte Informationen rund um die aktuelle Energiekrise sind hier zu finden: www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/energiekrise-informationen-fuer-unternehmen.html