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Personen, im arbeitsfähigem Alter die keinen Arbeitsplatz haben und eine berufliche Beschäftigung suchen, sind arbeitslos. Das arbeitsfähige Alter ist die Zeit nach der Berufsausbildung/Studium bis zum Renteneintritt. Daher zählen Schüler, Studenten, Mütter und Väter die sich der Erziehung der Kinder widmen sowie Rentnerinnen und Rentner und Pensionäre nicht zu den Arbeitslosen. Anders ist es bei Menschen, die auf Grund ihrer Gesundheit keiner Beschäftigung nachgehen können. Diese werden als erwerbsunfähig erfasst und erhalten zur Unterstützung für ihren Lebensunterhalt staatliche Hilfen.

Die Arbeitslosenzahlen werden statistisch erfasst und ausgewertet. Das Ergebnis dieser Auswertung wird als Arbeitslosenquote definiert. Die Arbeitslosenquote ermitteln monatlich die Arbeitsämter. Dazu werden die registrierten Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (das sind Erwerbstätige und Arbeitslose) in Beziehung gesetzt. Die Formel lautet: Anzahl der Arbeitslosen/ (Anzahl der Arbeitslosen + Anzahl der Erwerbstätigen) x 100 = Arbeitslosenquote. Diese wird in Prozent ausgedrückt.


Auf Grund des demographischen Wandels (vergleiche dazu die Informationen und das Arbeitsblatt 11) nimmt der Anteil der arbeitsfähigen Bevölkerung kontinuierlich ab. Somit stehen dem Arbeitsmarkt weniger Arbeitskräfte zur Verfügung. Da der Bedarf an Arbeitskräften sich nicht wesentlich ändert, die Anzahl der möglichen Erwerbstätigen durch den demografischen Wandel sinkt, nimmt die Arbeitslosenquote ab. In Mittelsachsen lag die Arbeitslosenquote 2019 unter fünf Prozent. Sinkt die Arbeitslosenquote unter drei Prozent spricht man im Allgemeinen von einer Vollbeschäftigung. Dies berücksichtigt beispielsweise die Zeit, die Arbeitssuchende benötigen um eine passende neue Stelle zu finden.


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