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Das Sächsische Kabinett hat sich in seiner Sitzung am 26. Mai 2021 darauf verständigt, die Förderung nach der Förderrichtlinie Berufspendelnde zum 4. Juni 2021 zu beenden. Anträge können, auch rückwirkend, noch bis 15. Juli 2021 gestellt werden.

Möglich geworden ist dies durch die aktuell zunehmend verbesserte pandemische Lage. So steigen die Impfquote und die Anzahl verfügbarer Impfdosen in Sachsen, gleichzeitig sinkt die Anzahl der Neuinfektionen. Auch in Tschechien und Polen sind abnehmende Infektionszahlen zu verzeichnen. Damit ist das Förderangebot zu Übernachtungs- und Testkosten bezogen auf die beiden Nachbarländer gegenwärtig nicht mehr erforderlich.

Die Anträge auf die Förderung von Übernachtungskosten konnten und können laufend rückwirkend gestellt werden. Die letzte förderfähige Übernachtung ist diejenige auf den 5. Juni 2021.

Anträge auf die Förderung von Testkosten für den Zeitraum 01. April 2021 bis zum 04. Juni 2021 können ab dem 05. Juni 2021 gestellt werden.

Informationen zur Förderung und Antragsformulare gibt es bei der Landesdirektion Sachsen.

Die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes sieht bereits seit 13. Mai 2021 keine verpflichtenden Testungen für Ein-/Auspendlerinnen und Ein-/Auspendler mehr vor. Der Grenzübertritt zu Zwecken der Berufsausübung ist uneingeschränkt möglich.