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Die Überbrückungshilfe III wird für die Monate Januar bis Juni 2021 für Unternehmen aller Branchen gewährt, die durch den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz direkt oder indirekt von der bundeweiten Schließung von mind. einem Monat betroffen sind und in diesem einen Umsatzrückgang von mind. 30 Prozent aufweisen.

In diesem Fall erhalten sie für jeden Monat mit bundesweiten Schließungen einen Fixkostenzuschuss von maximal 500.000 Euro je Schließungsmonat, davon Abschlagszahlungen maximal 50.000 Euro.

Oder die Umsatzeinbrüche weisen im Zeitraum Januar bis Juni 2021 in einem Monat mindestens 40 Prozent auf, die Unternehmen sind aber nicht direkt oder indirekt von Schließungen betroffen.

In diesem Fall erhalten sie für jeden Schließungsmonat einen Fixkostenzuschuss von maximal 200.000 Euro je Schließungsmonat.

Die neuen Regelungen werden auch rückwirkend auf die Monate November und Dezember 2020 (Überbrückungshilfe II) angewendet.

Das Programm hat eine Laufzeit von Januar bis Ende Juni 2021. Damit Hilfen schnell und schon zu Beginn der Laufzeit bei den Betroffenen ankommen, wird es für direkt oder indirekt von bundesweiten Schließungen betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer auch bei der Überbrückungshilfe III die Möglichkeit von Abschlagszahlungen geben. Diese können im Laufe des Monats Januar 2021 in einem vereinfachten Antragsverfahren über die Plattform  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de  geltend gemacht werden. Alle vorbereitenden Arbeiten hierzu laufen mit Hochdruck. Abschlagszahlungen sind bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro möglich; Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen.

Anknüpfend an die Abschlagszahlungen wird parallel auch das Antragsverfahren für die reguläre Auszahlung vorbereitet. Für das reguläre Antragsverfahren müssen Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Antragstellung für die Laufzeit der Überbrückungshilfe III von Januar bis Ende Juni 2021 Echtdaten und soweit diese noch nicht vorliegen eine realistische und präzise Prognose über die in diesem Zeitraum anfallenden Fixkosten und Umsatzausfälle erstellen.

Weitergehende Informationen zur Überbrückungshilfe III sind hier zusammengefasst