Zum Hauptinhalt springen

Für den Sächsischen Meilenstein können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Sachsen bewerben, die in den Jahren 2013 bis 2017 eine erfolgreiche Nachfolgeregelung umgesetzt haben, welche sich durch umsichtige Planung und Durchführung auszeichnet. Die Unternehmensnachfolge kann im Familien-
unternehmen, als Verkauf oder als Beteiligung bzw. Fusion durch ein Unternehmen verwirklicht sein. Die Übernahme muss vollzogen sein, d.h. dass (1) die Geschäftsführung und (2) mindestens 50 Prozent der Geschäftsanteile bereits übergeben sind.

Der Wettbewerb beginnt mit der Auslobung des Preises am 11. Juni 2018. Die Bewerbungen sind schriftlich per Post oder E-Mail bei der BBS/MBG einzureichen. Einsendeschluss ist der 17. August 2018. Der "Sächsische Meilenstein" wird in drei Kategorien vergeben: familieninterne, unternehmensinterne und unternehmensexterne Unternehmensnachfolge. Die Gewinner erhalten ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro. Zusätzlich wird ein Sonderpreis verliehen, der mit 1.000 € Preisgeld dotiert ist.

Seit 2011 zeichnet die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH zusammen mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH und unter der Schirmherrschaft des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erfolgreich umgesetzte Übernahmekonzepte mit dem Sächsischen Meilenstein aus.

Der Generationswechsel in Unternehmen ist eine Herausforderung für Übergeber und Übernehmer: Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die finanzielle Grundlage müssen geklärt werden. Für beide beteiligten Parteien ist es wichtig, Vertrauen zueinander zu finden und Mut zu fassen, um ein Lebenswerk in neue Hände zu legen und sich der Herausforderung zu stellen, es weiterzuführen.

Weitere Infos: www.saechsischer-meilenstein.de