Zum Hauptinhalt springen

75 eingereichte Konzepte im siebten Förderaufruf - drei Mittelsachsen mit dabei

Das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) verzeichnet im Freistaat weiterhin einen ausgeprägten Gründergeist. Im siebten Förderaufruf für die erfolgreiche Gründerförderung »InnoStartBonus« wurden bis zum Bewerbungsschluss am 11. Mai 2022 von 267 Gründungsinteressierten insgesamt 75 Gründungskonzepte – 57 Prozent Frauenanteil - aus elf verschiedenen Branchen eingereicht. Das ist ein neuer Rekord. Hinter den innovativen Geschäftsideen stehen diesmal 31 geplante Teamgründungen und 44 Einzelgründungen aus ganz Sachsen. Bemerkenswert, über die Hälfte der Konzepte sind von Gründerinnen eingereicht worden.

Bis Ende Mai 2022 findet nun die Vorauswahl statt. Dabei bewertet ein durch das Ministerium berufenes Expertengremium die eingereichten Konzepte. Am 29. bzw. 30. Juni 2022 dürfen die potenziellen Gründerinnen und Gründer ihre Gründungsideen im Rahmen eines Pitches den Expertinnen und Experten präsentieren und sich den Fragen des Gremiums stellen. Im Ergebnis gibt das Expertengremium unter Leitung von Claudia Weber, Leiterin des Referates Mittelstandsfinanzierung, Bürgschaften und Existenzgründungen im SMWA, ein Votum zur Förderwürdigkeit ab. Damit kann der Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) bis spätestens 7. Juli 2022 eingereicht werden. Der Förderbeginn für die ausgewählten Gründerinnen und Gründer ist für August 2022 geplant.

Der familienfreundliche »InnoStartBonus« ist zu einem zentralen Baustein der sächsischen Gründungsförderung geworden. Anfang 2022 hat das Kabinett die Weiterführung des im Frühjahr 2019 als Modellprojekt gestarteten Programms beschlossen.

Um den InnoStartBonus können sich Personen im Mindestalter von 18 Jahren bewerben, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Je Gründungsvorhaben können sich auch Gründerteams melden, die aus maximal zwei Personen bestehen. Die Gründung im Haupterwerb darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein. Bewilligungsstelle der Förderung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Idee ist es, ausgewählte potenzielle sächsische Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens mit einem Gründungsbonus von monatlich 1.050 Euro für zwölf Monate zu fördern, diese professionell zu betreuen und zu vernetzen. Pro unterhaltspflichtigem Kind wird für die Dauer der Förderung ein monatlicher Kinderbonus von 150 Euro gewährt.

Das Bewerbungsportal für den InnoStartBonus bleibt nunmehr durchgehend geöffnet, sodass jederzeit Gründungskonzepte eingereicht werden können. Das SMWA führt im Juli und August 2022 jeweils einen Sonderaufruf mit einem besonderen Fokus auf soziale Innovationen und die Kultur-Kreativwirtschaft sowie auf digitale Innovationen und die Gesundheits- und Ernährungsbranche durch. Bilanz der abgeschlossenen sechs Förderaufrufe und Informationen zu den Teams und den einzelnen Förderaufrufen der ersten vier von den insgesamt sechs Förderaufrufen sind in der Abschlussdokumentation zusammengefasst.