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Die Antragstellung ist für mittelsächsische kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere im Handel, der Gastronomie und im Dienstleistungsbereich möglich.

Der Freistaat setzt das Investitionsprogramm »Regionales Wachstum« fort. Insgesamt 11,7 Mio. Euro Landesmittel stehen für 2022 zur Verfügung.

Zielgruppe des Programms sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen. Die Förderung unterstützt deren Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte mit dem Ziel, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu steigern. Die Beantragung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) unter dem Stichwort „Regionales Wachstum“ möglich.

Die erste Auflage dieses Förderprogrammes startete 2019 und wurde von Beginn an durch die kleinen mittelsächsischen Unternehmen gut angenommen. Im Jahr 2020 beantragten zum Beispiel 54 kleine Unternehmen aus Mittelsachsen eine Förderung in Höhe von 2.343.485 Euro. 2021 gab es 44 Anträge mit einem Volumen von 1.849.503 Euro.

Die Förderung ist weitgehend branchenoffen, fokussiert sich aber auf Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Dazu zählen das produzierendes Gewerbe, das Handwerk, der Einzelhandel (auch Online-Handel) mit einer Nettoverkaufsfläche unter 1.200 Quadratmetern, die Gastronomie, der Dienstleistungsbereich, freie Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, der Informations- und Kommunikationsbereich und die Kultur- und Kreativwirtschaft. Weiterhin koppelt der Freistaat die Förderung zudem an Kriterien der ökologischen und der sozialen Nachhaltigkeit. Ein ökologisch nachhaltiger Beitrag wird z.B. geleistet, wenn betriebliche Prozesse ressourcenschonend gestaltet werden. Als sozial nachhaltiger Beitrag im Sinne der Richtlinie gilt u.a., dass die Bezahlung der Mitarbeiter unter Anwendung beziehungsweise Anlehnung an die jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen erfolgt oder das Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert. Weitere Kriterien der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit sind in der Richtlinie unter VI. Ziffer 3 aufgeführt.

Bezuschusst werden Maßnahmen zur Erweiterung des Angebotes, der Umsatzausweitung, der Prozessoptimierung (z. B. durch Digitalisierung) oder Verbesserung der Angebotsqualität mit bis zu 50.000 Euro. Die Höhe des Fördersatzes beträgt in der Regel 25 Prozent. Die Höhe der Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen. Für Neuinvestitionen nach Betriebsübernahmen gilt ein erhöhter Fördersatz von 40 Prozent. Die Förderung ist auch bei der ausschließlichen Sicherung vorhandener Arbeitsplätze möglich. Der Absatzradius der geförderten Unternehmen muss weniger als 50 Kilometer betragen. Dieses Kriterium unterscheidet das Programm »Regionales Wachstum« von der Richtlinie »GRW RIGA« des SMWA (Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«).

Einzelne Wirtschaftszweige sind aus beihilferechtlichen Gründen nicht förderfähig (Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Stahlindustrie, Schiffbau, Kunstfaserherstellung, Verkehrssektor). Weitere Einschränkungen erfolgen bei Tätigkeiten, die vorrangig der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen. Zudem sind der Bau, der KfZ-Bereich und mit Ausnahmen für Orte bzw. Ortsteile mit bis zu 2.000 Einwohner der Lebensmitteleinzelhandel von der Förderung ausgeschlossen. 

Die SAB als Bewilligungsbehörde empfiehlt vor Antragstellung eine Abstimmung mit dem Servicecenter, ob das Vorhaben nach den Voraussetzungen der Förderrichtlinie Regionales Wachstum gefördert werden kann. Das Servicecenter ist unter der Telefonnummer 0351 4910 4910 zu erreichen.