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- Ausbildungsmarketing 4.0
- Beratung zu und Vermittlung von infolge Digitalisierung veränderter Basisqualifikationen für Auszubildende
- Beratung zu und Vermittlung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende
- Umsetzung geänderter oder neuer Ausbildungsordnungen
- Einbezug neuer oder weiterer Lernorte (Cluster-Campus, Digitalparks u. ä.)
- Entwicklung branchenspezifischer Lernangebote
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Förderanträge können bis zum 12. April 2019 beim Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.jobstarter.de/foerderbekanntmachung