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Die Regelungen für die sogenannte Überbrückungshilfe III des Bundes wurden im Zuge der Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.01.2021 angepasst. Die Überbrückungshilfe III steht mehr Unternehmen zur Verfügung; die Beantragung wird durch das alleinige Kriterium Umsatzeinbruch vereinfacht. Gezielte Regelungen wurden für besonders betroffene Branchen wie dem Einzelhandel, der Reisebranche und Unternehmen aus der Pyrotechnikindustrie getroffen.
Es erfolgen umfassende Informationen über die neuen Änderungen und Fragen werden live beantwortet. Themenschwerpunkte sind unter anderem:
- Erweiterung der monatlichen Förderhöhe auf 1.5 Mio. Euro pro Fördermonat
- Regelung der Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 pro Fördermonat
- Einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung
- Anerkennung weiterer Kostenpositionen
- Neuerungen bei den erstattungsfähigen Kosten für diejenigen Branchen, die besonders von der Krise betroffen sind, wie die Reisebüros und Reiseveranstalter, die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, den Einzelhandel, die Pyrotechnikbranche und für Soloselbständige
Darüber hinaus beantworten Experten der Kammern Sebastian Gläser (IHK) und Marcus Nürnberger (HWK) so viele Fragen wie möglich live oder im Nachgang. Moderiert wird das Online Seminar wieder von Sören Uhle (CWE).
ZUR ANMELDUNG:www.edudip.com/de/webinar/uberbruckungshilfe-iii-update-der-regelungen-fur-2021/859358