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In Mittelsachsen gilt seit heute eine Allgemeinverfügung, die den Konsum von Alkohol in vielen Bereichen der Öffentlichkeit untersagt. Innerorts gilt in der Öffentlichkeit deshalb ab morgen ein Alkoholverbot.

Auch außerorts ist an Bahnhöfen und Parkplätzen sowie im Umkreis von Sitzmöglichkeiten und Bushaltestellen der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht: www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt/132021e-vollzug-des-gesetzes-zur-verhuetung-und-bekaempfung-von-infektionskrankheiten-beim-menschen-infektionsschutzgesetz-ifsghier-allgemeinverfuegung-des-landkreises-mittelsachsen.

Anlass für die Verfügung ist eine Regelung des Freistaates in der neuen Corona-Schutz-Verordnung. Darin heißt es: „Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten sind jeweils von der zuständigen Kreisfreien Stadt oder dem zuständigen Landkreis festzulegen.“