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Der Landkreis hat gestern das Modellprojekt Augustusburg genehmigt.

Dort können seit heute im  Wesentlichen Übernachtungsangebote und Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen, Cafés, Eisdielen und ähnliche Einrichtungen im Rahmen eines Modellprojektes öffnen und betrieben werden. Ein negativer Schnelltest wird zur Eintrittskarte.

Der Landkreis Mittelsachsen hat nach Eingang des Antrages auf Genehmigung des Modellprojekts entsprechend der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der Fassung vom 5. März 2021 das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Sächsischen Datenschutzbeauftragten in der vergangenen Woche um entsprechende Stellungnahmen gebeten und angefragt, ob dem Projekt zugestimmt wird. Diese Zustimmungen wurden gestern im Laufe des Tages erteilt.

Das Anliegen der Staatsregierung unterstützend, hat der Landkreis am Dienstagabend die entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die die Bedingungen für „Covid-Ex“ regelt. Insbesondere mit Blick auf die Infektionslage und die mit Covid-Patienten belegten Betten in den Krankenhäusern kommt es sehr auf die Einhaltung der Regeln und den disziplinierten Umgang mit den gegebenen Möglichkeiten an. Die Einrichtungen in Augustusburg müssen wieder schließen, wenn in den Krankenhäusern im Freistaat auf Normalstation 1300 Betten mit Covid-Erkrankten belegt sind.

„Das Modellprojekt soll helfen, Wege zu finden, wie wir Öffnungsstrategien in Zukunft mit und trotz relativ hoher Infektionszahlen umsetzen können. Dies funktioniert nur, wenn die Öffnungen im Einklang mit Tests und einer datenschutzkonformen elektronischen Kontaktnachverfolgung erfolgen. Ich bin nun sehr gespannt auf die Ergebnisse“, sagt Landrat Matthias Damm.