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Mit den Fördermitteln soll Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen ermöglicht werden. Es werden kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich gefördert.

Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt bestimmen können, wo und mit wem sie leben wollen. Gebäude sollen so gebaut sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Das gilt für den Wohnraum genauso wie für den öffentlichen Raum.

Mit dem Investitionsprogramm barrierefreies Bauen - „Lieblingsplätze für alle“ fördert der Freistaat gezielt Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in bestehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen. Dazu zählen beispielsweise ambulante Gesundheitseinrichtungen, Hotels und Gastronomie, Bibliotheken oder Sporteinrichtungen.

Aufgrund des weiterhin großen Bedarfs an Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren und der positiven Erfahrungen soll das Programm auch 2022 weiter fortgeführt werden.

Gute Beispiele der letzten Förderperioden sind unter anderem:

* Barrierefreie Umgestaltung von Eingangs- und Empfangsbereichen, wie zum Beispiel in der Gaststätte „Fischhof Fuhrmann“ in Königshain-Wiederau

* Einbau von Automatiktüren, Schaffung von barrierefreien Zuwegungen

* Anbau von Rampen und Treppenliften

* Einbau von barrierefreien Sanitäranlagen in Restaurants, an Ausflugszielen und bei Sehenswürdigkeiten

* Ausstattung mit Audioguides für seh- und hörbehinderte Besucher

* Errichtung von Spielgeräten für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen

Die Umsetzung des Investitionsprogramms erfolgt im Rahmen des Vollzugs der Richtlinie des  Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) vom 12. März 2020.

Förderfähig sind Einrichtungen des Kultur-, Freizeit- und Bildungsbereichs, aber auch Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen. Förderfähig sind Ausgaben bis zu 25.000 Euro je beantragte Maßnahme.

Über die Vergabe der Mittel wird auch in diesem Jahr wieder gemeinsam mit dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten des Landkreises entschieden. Die Anträge sind mittels des auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen eingestellten Antragsformulars (www.landkreis-mittelsachsen.de) ergänzt um einen Kostenvoranschlag sowie einige aussagekräftigen Fotos spätestens bis zum 30. November 2021 im Landratsamt Mittelsachsen, Geschäftskreis Ordnung, Soziales und Gesundheit einzureichen.

Als Ansprechpartner für das Antragsverfahren steht im Geschäftskreis Ordnung, Soziales und Gesundheit Uwe Donner per E-Mail unter uwe.donner@landkreis-mittelsachsen.de sowie per Telefon unter der 03731 7993382 zur Verfügung.