Zum Hauptinhalt springen

In Mittelsachsen ist ein erhöhtes Infektionsrisiko zu verzeichnen, deshalb hat der Landkreis eine eigene, über die Regelungen des Freistaates Sachsen hinausgehende, Verfügung erlassen. 

Sie gilt zunächst bis 2. November und soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen. Für Hotels, Beherbergungsbetriebe sowie in der Gastronomie und für Sportstätten gilt es, die Kontaktdaten der Besucher aufzunehmen und einen Monat aufzuheben. So soll die Kontaktermittlung bei einem Infektionsfall umfassender und gründlicher erfolgen. 

Nähere Informationen gibt es hier.