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Ab Dienstag, den 1. März 2022, können über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank wieder Anträge entsprechend der Förderrichtlinie Regionales Wachstum gestellt werden.

Mit der Richtlinie Regionales Wachstum unterstützt die Sächsische Staatsregierung gezielt kleine Unternehmen bei Investitionen.

Gefördert werden kleine Unternehmen

  • des produzierenden Gewerbes,

  • des Handwerks,

  • des Einzelhandels,

  • der Beherbergung und Gastronomie,

  • des Dienstleistungsbereiches,

  • der freien Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, sowie

  • der Kultur- und Kreativwirtschaft,

mit überwiegend regionalem Absatz.

Gefördert werden können:

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte

  • der Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte

  • die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte

  • die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte

Die Investitionssumme muss mindestens 20.000 Euro betragen. Es wird ein anteiliger Zuschuss von bis zu 25 Prozent auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bei Unternehmensnachfolgen kann der Zuschuss bis zu 40 Prozent betragen.

In der Förderperiode 2020 stellten 54 kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe einen Antrag auf Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank. Davon wurden 44 Vorhaben bewilligt. Das bewilligte Volumen betrug 1.848.503 Euro.