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Mit der Richtlinie Regionales Wachstum unterstützt die Sächsische Staatsregierung gezielt kleine Unternehmen bei Investitionen.
Gefördert werden kleine Unternehmen
mit überwiegend regionalem Absatz.
Gefördert werden können:
Die Investitionssumme muss mindestens 20.000 Euro betragen. Es wird ein anteiliger Zuschuss von bis zu 25 Prozent auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bei Unternehmensnachfolgen kann der Zuschuss bis zu 40 Prozent betragen.
In der Förderperiode 2020 stellten 54 kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe einen Antrag auf Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank. Davon wurden 44 Vorhaben bewilligt. Das bewilligte Volumen betrug 1.848.503 Euro.