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"Nach dem Kabinettsbeschluss haben wir eine Vielzahl von Anfragen erhalten. Darum gehe ich von einem großen Interesse der Kommunen aus", so Staatsminister Thomas Schmidt. "Investoren erwarten Flächen, die ihnen schnell zur Verfügung gestellt werden. Darum ist die planerische Vorbereitung solcher Flächen eine wichtige Grundlage für Wirtschaftsansiedlungen. Mit der neuen Förderung unterstützt der Freistaat die Kommunen dabei. Sie erhalten eine Zwischenfinanzierung für die hohen Kosten, die schon für die Planung entstehen."
Ein Schwerpunkt der Förderung liegt bei Bebauungsplänen für gewerbliche Ansiedlungen in einer Größe von mehr als 50 Hektar. Der Fördersatz liegt aktuell bei 75 Prozent und wird in den kommenden Jahren schrittweise sinken. Bebauungspläne für Ansiedlungen von zehn bis 50 Hektar sowie Flächennutzungspläne, die eine gewerbliche Ansiedlung von mindestens zehn Hektar Größe vorsehen, werden in den Jahren 2023 und 2024 mit 50 Prozent unterstützt. Auch hier reduziert sich danach der Fördersatz.
Anträge sind bis zum 14. April 2023 möglich. Um die besten Anträge für die Förderung auswählen zu können, enthält der Aufruf folgende Rankingkriterien, anhand derer die Anträge beurteilt werden:
* landes- und bundespolitisches Interesse / Zukunfts- und Schlüsseltechnologien,
* Strukturwandel / Strukturentwicklung,
* Energieeffizienz / Nutzung erneuerbarer Energien,
* Rückführung von Flächen in den Flächenkreislauf,
* Stärkung von Wertschöpfungsketten,
* Machbarkeit bzw.
* Bedarf.
Gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Sachsen (WFS) plant das Staatsministerium für Regionalentwicklung im März eine Informationsveranstaltung zur Förderrichtlinie RegioPlan, deren Termin noch veröffentlicht wird.