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Das heißt ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter darf nach vorheriger Terminvergabe ins Geschäft. Der Landkreis Mittelsachsen erließ hierfür heute eine entsprechende Allgemeinverfügung. Die bisherige Allgemeinverfügung läuft heute ab. Auch Zoos, Tier- und botanische Gärten sowie Museen, Galerien oder Gedenkstätten können weiterhin öffnen. Das Gleiche gilt für körpernahe Dienstleistungen, wie Nagelpflege und Kosmetik, die ebenfalls weiterhin angeboten werden können. Wichtig ist: Es muss ein Hygienekonzept erstellt beziehungsweise weiterhin umgesetzt werden. Kunden und Besucher müssen zur Nutzung ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Eine Übersicht der Teststationen ist im Internet eingestellt. Neben einem Besuch in einer Teststation sind auch Selbsttests möglich, entsprechende Formulare für die Selbstauskunft sind im Internetaufritt des Freistaates eingestellt. Außerdem müssen die Einrichtungen die Kontaktdaten der Besucher beziehungsweise Kunden aufnehmen. Des Weiteren ist Individualsport alleine oder zu zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich weiterhin möglich, auch ohne negativen Test. Falls die maximale Bettenkapazität von 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten in Sachsen auf Normalstation überschritten wird, muss der Landkreis Mittelsachsen die Allgemeinverfügung zurücknehmen. Die Allgemeinverfügung gilt voraussichtlich bis 9. Mai.
Die Bekanntmachungen sind im elektronischen Amtsblatt eingestellt.