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Denn bevor die Verlegung beginnen kann, muss es weitere Abstimmungen geben, um in mehreren Schritten den Ausbau in Zusammenarbeit mit weiteren durch die eins energie in sachsen GmbH und Co. KG (eins) beauftragten Dienstleistern zu organisieren.
Breitbandkoordinator Mattias Borm erläutert:
1. „Es werden die Grundstückseigentümer, die einen komplett geförderten Glasfaseranschluss erhalten oder als an den Ausbautrassen anliegenden Grundstück vom Breitbandausbau profitieren, von der eins energie gemeinsam mit und im Auftrag des Landkreises angeschrieben. Denn damit der Internetanschluss bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilligung der Eigentümer nötig. Die Angeschriebenen werden darum gebeten, diese sogenannte Eigentümer-Gestattung möglichst online auszufüllen. Wer am Online-Verfahren nicht teilnehmen möchte oder kann, kann die im Schreiben angegebenen Kontakte für Unterstützung nutzen und bekommt gegebenenfalls ein weiteres Schreiben mit Formularen. In der ersten Tranche werden ca. 30.000 Grundstückeigentümer angeschrieben. Weitere Aktionen und gegebenenfalls Wiederholungen werden in den nächsten Monaten folgen. Die an den Ausbautrassen anliegenden nichtförderfähigen Grundstücke die zwar mit mehr als 30 Mbit/s versorgt sind, aber über keinen Glasfaseranschluss verfügen, können ebenfalls vom Ausbau profitieren. Einzelheiten sind den jeweiligen Anschreiben und Veröffentlichungen der Konzessionäre zu entnehmen.
2. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Anschlussinhaber durch beauftrage Subunternehmen der eins kontaktiert, um das konkrete Verlegekonzept auf dem Grundstück zu besprechen und zu dokumentieren, inklusive der Verlegemethode bzw. welche Technik zum Einsatz kommt. Es wird kein Bagger anrollen oder werden Verlegarbeiten beginnen ohne diese Vereinbarung. Das kann andererseits aber nicht schon bei der Einholung der Eigentümer-Gestattungserklärung alles abgeklärt werden und die Grundstücksbesitzer sollten bitte nicht Ihre Zustimmung zum Ausbau von Details abhängig machen, welche erst durch das Verlegekonzept geklärt werden können, trotz möglicher Befürchtungen wegen Beschädigungen auf den Grundstücken.
3. Unabhängig vom Erhalt eines Breitbandanschlusses, werden Grundstückseigentümer jetzt aber auch schon durch Planungsbüros im Auftrag der eins angeschrieben, auf deren Grundstücken die geplanten Trassen ausgebaut bzw. entlanggeführt werden sollen. Diese Zuführungstrassen können nicht in jedem Fall nur auf öffentlichem Grund und Boden gebaut werden. In den Regionen bzw. Clustern treten mehrere Unternehmen in dieser Funktion auf.“
Der Landkreis wird in Kürze eine Übersicht der beauftragen Subunternehmen veröffentlichen sowie deren örtliche Zuständigkeiten. Anfang 2022 soll feststehen, welche Ortsteile, wann angeschlossen werden. Die Pläne werden auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.
Geplant sind außerdem Infoveranstaltungen an verschiedenen Orten. Die Termine werden noch bekanntgegeben.
Der Baustart kann rechtssicher erst erfolgen, wenn die finalen Förderbescheide vorliegen. Am 13. Dezember erhielt der Landkreis die Bescheide für die fünf Institutionen-Lose (Schulen und Krankenhäuser). Es fehlen aber noch die fünf Bescheide für den grundlegenden Infrastrukturausbau.
Der Bauarbeiten beginnen flächendeckend nach der Wintersaison. Dabei werden in den nächsten Jahren über 200 Millionen Euro Bundes-, Landes- und kreiseigene Mittel in den Breitbandausbau investiert und damit rund 28.000 Wohn- und Geschäftsgebäude angeschlossen, die bisher nur einen langsamen Anschluss haben. Es wurden dazu in Kooperation mit 29 Kommunen sechs Projekte, sogenannte Cluster, gebildet. Bis Ende 2024 soll der Ausbau beendet sein. „In den nächsten Jahren ist eine enge Zusammenarbeit von Landkreisverwaltung, den Kommunen und den ausbauenden Firmen nötig“, sagt Dr. Lothar Beier.
Ein weiterer Konzessionär, die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH, wird den organisatorischen Start ihres Projekts (Cluster A) zirka Ende Januar 2022 in einer Veranstaltung in Burgstädt vollziehen. Damit beginnen auch dort die Planungs- und Akquise-Phase in vergleichbarer Weise wie oben beschrieben.