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Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft hat die Förderrichtlinie Besondere Initiativen (FRL BesIn/2021) erlassen und bietet damit Projekten, die für Sachsen einen besonderen Wert entfalten und die sonst keine Unterstützung erhalten könnten, eine Chance auf Umsetzung.

Unterstützt werden Projekte, die nicht in der bestehenden Förderlandschaft des SMEKUL abgebildet werden, für die aber dennoch ein landesweites Interesse des Freistaates Sachsen besteht sowie eine besondere Bedeutung für die Fachziele des SMEKUL gegeben ist.

Es werden Projekte gesucht, die innovative Ansätze mit überregionaler Bedeutung entwickeln oder umsetzen.

Projekte sollen in den nachfolgend aufgelisteten Bereichen angesiedelt sein:

  • Nachhaltige Sicherung der natürlichen, biologischen Vielfalt und Verbesserung der Gewässerqualität,

  • Tierzucht, tierische Produktion,

  • Gartenbau, pflanzliche Produktion,

  • Ökolandbau,

  • Qualitätssicherung, Agrarmarketing, regionale Wertschöpfung,

  • Integrierte, naturnahe und nachhaltige Waldwirtschaft,

  • Klimaschutz,

  • Kreislaufwirtschaft und

  • Energie

Antragsberechtigt sind sowohl natürlich als auch juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Die Förderung kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Von der Zuwendung ausgeschlossen sind Projekte unter 4.000 Euro bzw. über 90.000 Euro Zuwendung.

Anträge können im Zeitraum 23.05. bis 01.07.2022 beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 33, PF 540137 in 01311 Dresden gestellt werden. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare unter SMEKUL_Förderung_Besondere_Initiativen