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Ab dem 1. Januar 2020 soll in zwölf Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder eingeführt werden.

Das betrifft die Gewerke Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler/Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer sowie Schilder- und Lichtreklamehersteller. Für bestehende Betriebe in den bisher zulassungsfreien Berufen soll Bestandsschutz bis zum Inhaberwechsel gelten.

Landrat Matthias Damm: „Meisterinnen und Meister stehen für Qualitätsarbeit, Verantwortung und Fleiß. Sie sind ein Garant dafür, dass sich erfolgreiche Betriebe weiter entwickeln  und für die Zukunft ausbilden können. Mit ihren Erfahrungen und ihrer Leidenschaft zum jeweiligen Beruf sind es die Meisterinnen und Meister, die junge Menschen am besten für das Handwerk und dessen Selbstverwirklichungspotenzial begeistern können. Gerade vor dem Hintergrund anstehender Unternehmensnachfolgen in Mittelsachsen brauchen wir junge Menschen, die das Handwerk in eine erfolgreiche Zukunft führen.“