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Grundsätzlich kann für Grenzpendler Kurzarbeitergeld gewährt werden kann. Das teilte die Arbeitsagentur Freiberg mit.

Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist daran geknüpft, dass in dem Betriebsteil, der sich in Deutschland befindet, wegen einer behördlichen Anordnung oder fehlender Auslastung gar nicht oder nicht mehr voll gearbeitet werden kann. Sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Grenzgänger sind, von dem Arbeitsausfall im Betrieb betroffen, bekommen sie für die ausgefallene Arbeitszeit Kurzarbeitergeld. Dies gilt auch dann, wenn es zu einer Grenzschließung oder Quarantänemaßnahme kommt, von der Sie betroffen Sind.

Für Fragen mittelsächsischer Betriebe zum Kurzarbeitergeld steht eine regionale Hotline zur Verfügung: 0371 567-3477

Weitere Informationen unter dem Link: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld#1478910157629