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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeichnet in sieben Kategorien innovative Lösungen der Fachkräftesicherung aus. Unternehmen und Institutionen können sich bis 23. September 2024 bewerben.

Teilnehmen können

  • Unternehmen
  • Institutionen (z. B. öffentliche Verwaltung, Universität, Stiftung, Kirche) und
  • Netzwerke sowie Träger von Netzwerken, an denen sich mindestens drei Akteure aus unterschiedlichen regionalen Institutionen beteiligen – beispielsweise Kammern, Arbeitsagenturen, Wirtschaftsförderer, Gewerkschaften oder Unternehmen.

Die sieben Preiskategorien knüpfen an die Handlungsfelder der Fachkräftestrategie der Bundesregierung an:

  1. Ausbildung
  2. Weiterbildung
  3. Digitalisierung und KI
  4. Erwerbspotenziale
  5. Fachkräftezuwanderung
  6. Arbeitskultur
  7. Innovatives Netzwerk

Aus allen Einsendungen erstellt das BMAS gemeinsam mit dem INQA-Netzwerkbüro eine anonymisierte Shortlist. Die namenhafte Jury wird auf Basis dieser Shortlist die sieben Preisträger und Preisträgerinnen ermitteln. Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung werden die Gewinner und Gewinnerinnen dann von Bundesminister Hubertus Heil und den Mitgliedern der Jury mit dem Deutschen Fachkräftepreis am 25. Februar 2025 in Berlin ausgezeichnet.

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