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Das nächste Webinar der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer Chemnitz und der Agentur für Arbeit sowie der Chemnitzer Wirtschafts- und Tourismus GmbH und des DGB Südwestsachsen findet am 8. April 2020 um 8:30 Uhr statt.
Informationen gibt es in diesem Onlineformat diesmal zum Thema „Entschädigungsanspruch für Verdienstausfall durch Kinderbetreuung“ bei der Landesdirektion.
Hintergrund: Im Paragraph § 56 des Infektionsschutzgesetzes (InfSG) wurde zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27.03.2020 ein neuer Entschädigungsanspruch eingefügt. Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder auf Hilfe angewiesen sind, haben damit einen Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalls, wenn zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen von der zuständigen Behörde vorübergehend geschlossen wurden oder deren Betreten untersagt wurden.
Die Anmeldung zum Webinar erfolgt unter: https://www.chemnitz-wirtschaft.de/informationsangebot/