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Die Regelung einer späteren Unternehmensübergabe ist sehr komplex. Neben der Frage, wer einmal später die Geschicke des Unternehmens leiten soll, ist vor allem auch zu klären, an wen und zu welcher Zeit die Unternehmensanteile übertragen werden sollen. Auch für einen eventuellen Ausfall des Unternehmers oder gar den plötzlichen Todesfall müssen Vorkehrungen getroffen werden. Eine gesetzliche Erbfolge ist in der Regel wegen der sehr unterschiedlichen Lebenspläne und Familienverhältnisse der Erben nicht geeignet, eine optimale Vermögensübertragung zu gewährleisten. Dies kann sogar existenzgefährdend sein, weil nicht selten die anfallenden Erbschaftssteuern die Liquidität des Unternehmens erheblich belasten. Durch die Nutzung von Bewertungswahlrechten oder anderen Vermögensübergabevarianten kann die Steuerbelastung minimiert werden. Bei frühzeitiger Weichenstellung ist dies bereits vor dem Übergabestichtag beeinflussbar.
Zu diesem Thema lädt die IHK Chemnitz Regionalkammer Mittelsachsen am 3. November 2020 ins Tagungszentrum des DBI Freiberg alle interessierten Unternehmer zu einer kostenlosen Info-Veranstaltung ein.
Interessierte Unternehmen melden sich bei Susanne Schwanitz (Tel. 03731/79865 5402) oder online unter der Dokumentennummer 123133880 unter www.chemnitz.ihk24.de an.