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Die vom Teil-Lockdown betroffenen Branchen können seit vergangener Woche die Novemberhilfe der Bundesregierung beantragen.

Darauf wies das Sächsische Wirtschaftsministerium aktuell hin. Bereits während der ersten Phase der Corona-Pandemie haben der Freistaat Sachsen und der Bund Unternehmen und Selbstständige mit Soforthilfen finanziell unterstützt. Die dafür zuständige Bewilligungsstelle, die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB), hat seit Ende März Soforthilfe-Darlehen des sächsischen Wirtschaftsministeriums und Soforthilfen des Bundes für Unternehmen im Wert von zusammen fast 1,4 Milliarden Euro ausgezahlt (Stand: 25. November 2020). Davon entfallen rund 752 Millionen Euro auf das Darlehen »Sachsen hilft sofort« (19.273 ausgezahlte Anträge) und rund 638 Millionen Euro auf die Bundeshilfen (83.495 ausgezahlte Anträge). Aus Mittelsachsen wurden bei der SAB Anträge für ein Soforthilfe-Darlehen mit einem Volumen von 50,4 Millionen Euro registriert, für Bundes-Soforthilfen wurden 42,3 Millionen Euro beantragt.

Die weitreichende Novemberhilfe bietet zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. In einem zweistufigen Verfahren werden zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgen voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de