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Unternehmen die aufgrund der Beschlüsse der Ministerkonferenz direkt oder indirekt mindestens einen Monat von der Schließung betroffen waren oder sind, und einen Umsatzrückgang von mind. 30 Prozent aufweisen, hatten bereits Anspruch auf Überbrückungshilfe. Die Überbrückungshilfe III wird für die Monate November 2020 bis Juni 2021 gezahlt. Zusätzlich wird es nun einen Eigenkapitalzuschuss geben, der je nach Höhe des Umsatzeinbruches bis zu 100% betragen kann.
Verbesserungen gibt es auch für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft. Und auch junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 sind ab jetzt antragsberechtigt. Letzteres gilt auch Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften.
Mehr Informationen zum Überbrückungsgeld finden Sie hier. Details zu den Neuerungen stellt die IHK. zur Verfügung.
Das KfW-Sonderprogramm das den Mittelstand in der Corona-Krise unterstützen soll wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert - dazu gehört auch der KfW-Schnellkredit. Für diesen werden die maximalen Kreditbeträge deutlich erhöht.
Informationen zum KfW-Sonderprogramm finden Sie hier.