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Das im Juni 2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgesetzte Förderprogramm zur Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen wird laut Koalitionsausschuss  vom 25. August bis zum Jahresende verlängert.

Anträge können bundesweit  über die Antragsplattform gestellt werden. Dort sind Informationen zum Antragsverfahren und zum Programm selbst zu finden. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren.  

Ziel der Überbrückungshilfe ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der CoronaKrise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.
  • Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb.
  • von der Corona-Krise betroffene gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind (z.B. Jugendbildungsstätten, überbetriebliche Berufsbildungsstätten, Familienferienstätten).

Weitere Informationen unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html