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Aktuell möchten viele Menschen helfen, insbesondere den kleinen Geschäften im Ort.

Für die Veröffentlichung von wirtschaftsbezogenen Daten, egal ob auf einem Handzettel, in einer Social-Media-Gruppe oder einer eigens dafür ins Leben gerufenen Internetseite gelten die Bestimmungen des Gewerbe-, Wettbewerbs- und Steuerrechts fort.  Die Datenschutzgrundverordnung, die Kennzeichnung von Werbung oder SSL-Verschlüsselungen sollten ebenfalls beachtet werden. "Es muss grundsätzlich unterschieden werden, von wem das Angebot ausgeht, ob Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht oder nicht", weist Hartmut Schneider, Referatsleiter Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auf die Sachlage  hin. "Viele Kommunen haben dazu Angebote geschalten. Auch die IHK und wir als Landkreis bauen aktuell Plattformen auf", sagt Schneider weiter. Eine Übersicht gibt es unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/informationen-fuer-unternehmen-zum-coronavirus.html