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Ab sofort können sächsische Tierparks und Zoologische Gärten die Erstattung von Einnahmeausfällen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, beantragen.

Über die Förderrichtlinie Zoos können Einnahmeausfälle zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2021 ausgeglichen werden. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach den nicht durch Einnahmen gedeckten Betriebsausgaben der Einrichtung im Förderzeitraum. Die Anträge können bis zum 30. Juni 2021 bei der SAB gestellt werden. Mehr Informationen zum Antragsverfahren und zu den Details der Förderung gibt es im Internet unter: www.sab.sachsen.de/  im Bereich Corona-Hilfen.