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Mit Wirkung zum 7. Juli 2025 ist die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) außer Kraft gesetzt worden.

Die entsprechende Aufhebungsverordnung wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und ist damit rechtskräftig. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) setzt damit eine Maßnahme zur Entbürokratisierung im Agrarsektor um.

Die 2018 eingeführte Verordnung verpflichtete landwirtschaftliche Betriebe zum detaillierten Nachweis über die Nährstoffströme – insbesondere Stickstoff und Phosphor – zwischen Ein- und Ausgang eines Betriebs. Die bisherige Bilanzierung sollte die Transparenz und Steuerung der Nährstoffflüsse verbessern, galt jedoch in der landwirtschaftlichen Praxis als administrativ aufwendig und in ihrer Wirkung begrenzt.

Fachliche Anforderungen bleiben bestehen

Die Aufhebung der StoffBilV hat laut BMLEH keine negativen Auswirkungen auf den Gewässerschutz. Die bestehenden Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) bleiben unverändert in Kraft. Sie regeln weiterhin, unter welchen Bedingungen Nährstoffe auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt werden dürfen.

Gleichzeitig kündigte das Bundesministerium die Entwicklung eines Monitoringsystems zur Wirksamkeit der Düngeverordnung an. Damit soll auch eine faktenbasierte Grundlage für zukünftige Abstimmungen mit der Europäischen Kommission geschaffen werden, insbesondere hinsichtlich der Regelungen in belasteten Gebieten.

Anpassung des Düngegesetzes in Vorbereitung

Im weiteren Verlauf plant das BMLEH, das Düngegesetz grundlegend zu überarbeiten. Ziel ist es, ein rechtliches Rahmenwerk zu schaffen, das gleichermaßen praktikabel, rechtssicher und umweltgerecht ist. Neben der Planungssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte stehen auch der Schutz von Böden und Gewässern sowie eine effiziente Nährstoffnutzung im Mittelpunkt.

Auswirkungen auf Betriebe in Mittelsachsen

Für landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Mittelsachsen bedeutet die Änderung eine spürbare Entlastung beim Dokumentationsaufwand. Gleichzeitig bleibt die Einhaltung der Düngevorgaben weiterhin verpflichtend. Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sollten ihre Düngeplanung weiterhin auf der Grundlage der geltenden DüV und ihrer betrieblichen Datenstruktur ausrichten.

Die Veröffentlichung der Aufhebungsverordnung im Bundesgesetzblatt ist online unter https://www.bgbl.de abrufbar.