Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Unternehmen können auf Antrag die Stromsteuer in Höhe von 5,13 Euro je Megawattstunde (MWh) für nachweislich zum Regelsteuersatz versteuerten Strom zurückerstattet bekommen. Für Stromentnahmen im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 beträgt der Entlastungssatz sogar 20 Euro je MWh. Voraussetzung ist, dass der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr 250 Euro übersteigt.
Wer kann die Entlastung beantragen?
Entlastungsberechtigt ist das Unternehmen, das den Strom entnommen hat. Der Antrag ist online beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Der Strom darf nicht bereits aus anderen Gründen nach § 9 Abs. 1 StromStG steuerbefreit sein.
Begünstigte Verwendungszwecke
Die Steuerentlastung gilt für Strom, der zu betrieblichen Zwecken genutzt wird, wie z. B. für die Erzeugung von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft oder mechanischer Energie. Voraussetzung ist, dass diese Erzeugnisse nachweislich vom Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden.
Ausgenommen von der Entlastung sind Strommengen, die für die Elektromobilität genutzt werden. Druckluft erzeugende Unternehmen, die diese in Druckflaschen oder anderen Behältern abgeben, müssen die Druckluft nicht zwingend an Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft liefern, um die Steuerentlastung zu erhalten.
Beihilferechtliche Hinweise
Die Steuerentlastung nach § 9b StromStG gilt als staatliche Beihilfe. Daher sind die entsprechenden beihilferechtlichen Vorgaben zu beachten.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Unternehmen auf der offiziellen Website des Zolls: Zoll.de – Steuerentlastung nach § 9b StromStG.
Diese Website nutzt Cookies, um das beste Nutzererlebnis zu gewährleisten, um die Nutzung der Website zu analysieren und Datenschutzeinstellungen zu speichern. In unseren Datenschutzrichtlinien können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.
Funktionale
Diese Cookies gewährleisten das korrekte Betreiben der Seite. Auch zustimmungsfreie Cookies oder First Party Cookies genannt.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Cookies, welche für die Grundfunktion unserer Seite benötigt und gesetzt werden.
Cookies, welche für die Nutzung des TYPO3 Backendzugangs benötigt und gesetzt werden.
Auf unseren Seiten nutzen wir Schriftarten von Fonts.com. Hierfür wird ein Zähler-Cookie gesetzt.
Informationen zum Datenschutz von Monotype finden sie hier: Monotype Datenschutzinformation
Analytische Cookies
Diese Cookies sammeln anonyme Informationen über die Nutzungsweise einer Website, bspw. wie viele Besucher welche Seiten aufrufen. Damit soll die Performance der Website und das Nutzererlebnis verbessert werden.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Mit Matomo Analytics erfassen wir anonymisierte Nutzer-Daten die uns helfen, das Nutzererlebnis auf unserer Website zu verbessern. Hierfür analysieren wir Statistiken zur Nutzung, z.B. Seitenaufrufe und Klicks.
Unsere Datenschutzinformation
Streaming-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Karten-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.