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LEADER fördert die Region – Gute Erfahrungen mit regionaler Verantwortung

Staatsminister Thomas Schmidt hat am 2. Juli 2018 das LEADER-Gebiet „Klosterbezirk Altzella“ besucht. Bei dem Besuch in Halsbrücke informierte sich der Staatsminister über die Umsetzung des LEADER-Programms und über konkrete Projekte in der Region, die alle eng mit der erzgebirgischen Kulturlandschaft verbunden sind. Die Projekte werden mithilfe der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) unterstützt.

„Seit gut 15 Jahren agiert der Klosterbezirk Altzella sehr erfolgreich in der ländlichen Regionalentwicklung. In diesem Zeitraum haben sich die Handlungsbedarfe in der Region verändert und auch die Erwartungen an die Region sind deutlich gestiegen. Die lange Erfahrung mit regionaler Beteiligung und die großen Freiheiten, die wir den LEADER-Gebieten eingeräumt haben, spiegeln sich hervorragend in den einzelnen Projekten wider“, sagte der Staatsminister in Halsbrücke.
Das LEADER-Gebiet „Klosterbezirk Altzella“ umfasst neun Städte und Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen und im Landkreis Meißen. Die Region definiert ihr Leitbild unter dem Titel „Klosterbezirk Altzella – eine lebendige Region für alle Generationen in traditionsreicher Kulturlandschaft“. Mit gut 50 000 Einwohnern ist das Gebiet „Klosterbezirk Altzella“ eines der kleineren sächsischen LEADER-Gebiete. Bis zum Jahr 2020 steht dem Gebiet ein Budget von rund 11,3 Millionen Euro zur Verfügung, mit dem Vorhaben gefördert werden können.

In Halsbrücke besichtigte der Staatsminister zunächst das denkmalgeschützte „Schachthaus“, das zum historischen Gebäudeensemble des VII. Lichtloch des Rothschönberger Stolln gehört. Das Ensemble wurde im Außenbereich umfassend saniert. Die gesamte Anlage ist Teil der Bewerbung als UNESCO Montanregion. Ein Lichtloch, auch Lichtschacht genannt, ist ein enger Schacht, der bis auf einen tieferen Grubenbau abgeteuft wird, um diesen zu belüften. Im Zuge der Sanierung des Fachwerkgebäudes wurden geschädigte Holzbauteile und die Holzschindelbedachung erneuert sowie Dachentwässerungs- und Blitzschutzanlagen instand gesetzt. „Beim Erbe des Bergbaus im Erzgebirge geht es nicht nur um Tradition, sondern um unsere sächsische Identität sowie Kultur und natürlich auch um den Tourismus“, sagte Staatsminister Schmidt.

Anschließend besichtigte Staatsminister Schmidt einen wiedergenutzten Mehrgenerationenhof im Halsbrücker Ortsteil Falkenberg. In dem ehemals leerstehenden Seitengebäude an der Dorfstraße sind zwei abgeschlossene Wohneinheiten entstanden und werden privat genutzt. „Die Häuser unserer Vorfahren und die Struktur unserer Dörfer sind Teil der Heimat. Die Menschen im ländlichen Raum identifizieren sich damit“, sagte Staatsminister Schmidt. “Der Erhalt unserer ländlichen Baukultur findet sich als Ziel in allen 30 sächsischen LEADER-Gebieten.“

Hintergrund:

Nach den guten Erfahrungen mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in der vergangenen Förderperiode hatte der Freistaat Sachsen den Regionen für die Jahre 2014 bis 2020 noch größere Gestaltungsmöglichkeiten in der regionalen Entwicklung eröffnet und mehr Verantwortung bei der Verwendung der Fördermittel übertragen. Bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums setzt der Freistaat Sachsen wie kein anderes Bundesland auf das LEADER-Prinzip: Die Akteure im ländlichen Raum können nahezu flächendeckend die Vorteile eigenständiger Strategien einschließlich der Verantwortung für ihr Budget nutzen. Die Regionen erhalten dafür mit 427 Millionen Euro 40 Prozent der Mittel des sächsischen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR). Mit diesem hohen Anteil ist der Freistaat Sachsen europaweit an der Spitze.

Nach dem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) haben sich 30 sächsische Regionen gebildet und sich mit ihren Entwicklungsstrategien um die Anerkennung als LEADER-Gebiet beworben. Das SMUL genehmigte alle Strategien im April 2015. Die LEADER-Gebiete bestimmen nun in einem transparenten Verfahren selbst, welche Projekte in welcher Höhe gefördert werden. Die Strategien sind die Basis für thematische Aufrufe, nach denen sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden um eine Förderung bewerben können. Ein Entscheidungsgremium wählt nach den regionalen Prioritäten die Vorhaben aus. Die Bewilligung der Förderung erfolgt durch die jeweiligen Landratsämter.

LEADER (französisch: „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“) ist eine Initiative der Europäischen Union zur Entwicklung der ländlichen Räume unter maßgeblicher Mitarbeit der Bevölkerung. Die finanzielle Unterstützung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER erfolgt aus ELER-Mitteln sowie aus sächsischen Landesmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.