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Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV) darüber informiert, dass es finanzielle Soforthilfen in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen nur gibt, wenn die entsprechende Tätigkeit als Haupterwerb ausgeübt wird.

Was bei Zuschüssen zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten etc. ggfs. im Einzelfall geprüft werden muss, soll aktuell Gegenstand der laufenden Verhandlungen bei der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung sein.

Der DTV fordert auch weiterhin eine bundeseinheitliche Klarstellung, dass auch Vermieter von Ferienwohnungen, die durch die Corona-Krise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, Zugang zu Liquiditätshilfen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen und auch Kurzarbeit erhalten können.