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Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die neue Mittelstandsrichtlinie beschlossen. Mit der Weiterentwicklung der Richtlinie möchte das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) die Förderung von Unternehmen vereinfachen, innovative Unternehmen stärker fördern und es dem Mittelstand erleichtern, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen.

Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründern noch besser bei der Bewältigung neuer Herausforderungen zu helfen. Die Leistungsfähigkeit von KMU ist zunehmend geprägt von ihrem Innovationsverhalten und der Aufmerksamkeit für den digitalen Wandel. Kürzere Produktzyklen, steigende Kundenanforderungen und eine immer differenzierte Nachfrage nach neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen auf den heimischen wie den internationalen Märkten verlangen eine neue Flexibilität, die durch die zunehmende Digitalisierung erhöht wird. Das gilt für die Industrie, aber ebenso für den vielfältigen Dienstleistungssektor, den Handel und das Handwerk.

„Wir wollen den Mittelstand in seiner Breite dabei unterstützen, die weitere Digitalisierung der betrieblichen Geschäftsabläufe einschließlich der notwendigen Informationssicherheit voranzutreiben und die Einführung innovativer Geschäftsmodelle mit digitalem Hintergrund anzugehen. Start-ups und junge innovative Unternehmen, die oftmals Treiber des Strukturwandels sind, wollen wir bei der Markteinführung ihrer Ideen verstärkt unterstützen“, so Wirtschaftsminister Martin Dulig.

Die Mittelstandsrichtlinie setzt fünf neue Akzente:

* Die Betriebsberatung wird neu geordnet. Die Digitalisierung von Geschäftsmodellen sowie Personalentwicklung und Fachkräftesicherung sind nunmehr explizit benannte Beratungsgegenstände.

* Angebote für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz sind unter diesem genannten Bereich erweitert. Die Förderquote der bewährten E-Business-Förderung wird von 40 auf 50 Prozent erhöht. Darüber hinaus soll die Förderung dazu beitragen, den Schutz von Informationen und IT-Systemen zu verbessern und den Informationsschutz in kleinen und mittleren  Unternehmen konzeptionell voranzutreiben. Die neue Förderkomponente heißt Informationsschutz.

* Der Innovationsbegriff unter Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen wird um nichttechnische Innovationen erweitert, um etwa die Kultur- und Kreativwirtschaft stärker einzubeziehen. Um digitale Produkte und Dienste junger Unternehmen stärker zu unterstützen, wurde für Start-ups die Förderquote von 50 auf 75 Prozent erhöht.

* Die Richtlinie ist adressatenfreundlicher gestaltet und wird durch die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, z. B. durch den Wegfall von Vergabevorschriften, Zweckbindungsfristen und Zwischenverwendungsnachweisen, für die Unternehmen unbürokratischer. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) plant bei den Programmen Messebeteiligung und E-Business in einem Pilotvorhaben ab Juni 2018 schrittweise eine elektronische Antragstellung einzuführen.

* Dem Aspekt „Gute Arbeit“ wird bei den Programmen Markteinführung, E-Business und Informationsschutz Rechnung getragen. Tarifgebundene Unternehmen können hier eine um 10 Prozentpunkte erhöhte Förderquote erhalten.

Die Richtlinie wird am Tag nach der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft treten. Bewilligungsbehörde ist die SAB. Weitere Informationen zur Förderung gibt es unter www.sab.sachsen.de.

Hintergrund:

Die Mittelstandsrichtlinie umfasst Beratungsangebote für Gründer und KMU, Messebeteiligungen, die Einführung von E-Business-Projekten und die Markteinführung von Innovationen. Auch die Unterstützung organisationseigener Berater bei Kammern und Verbänden sowie die Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten sind Gegenstand der Richtlinie. Der Freistaat Sachsen stellt insgesamt rund 20 Millionen Euro pro Jahr für die Programme der Mittelstandsrichtlinie zur Verfügung.