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Unternehmen bei Ausfall von in- und ausländischen Forderungen während Corona-Pandemie besser geschützt.

Durch die Störungen in den globalen Produktions- und  Logistik-Abläufen ist es insbesondere in der Industrie und im Handwerk zu Schwierigkeiten und zu Unterbrechungen der grenzüberschreitenden und internationalen Lieferketten gekommen. Wenn wesentliche Teile fehlen oder nicht mehr rechtzeitig geliefert werden können, drohen Produktionsprobleme bis hin zum -stillstand. Zum Beispiel in der Automobilindustrie oder bei Materiallieferungen für vom Handwerk benötigte Werkteile, ist damit zu rechnen, dass die Auswirkungen dieser Störungen in den Lieferketten zunehmen.

Kreditversicherungen bieten Unternehmen Schutz vor Forderungsausfällen bei ausbleibenden oder verspäteten Zahlungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde nicht zahlen will oder nicht kann. Kreditversicherungen sind Versicherungen, die diese speziellen Leistungen in diesem Sektor anbieten.

Die Bundesregierung und die Kreditversicherer haben sich darauf verständigt, die Absicherung von Lieferketten durch den gemeinsamen Schutzschirm bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Die Verlängerung muss von der Europäischen Kommission beihilferechtlich noch genehmigt werden. Mit dieser Garantie können die Kreditversicherer auch weiterhin Kreditlinien im bestehenden Umfang von über 400 Milliarden Euro absichern.

Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen, deren internationale Lieferketten krisenbedingt beeinträchtigt oder unterbrochen wurden, steht in Sachsen die landeseigene Wirtschaftsfördergesellschaft (WFS) zur Verfügung. Fragen und Anliegen können mittels Formular direkt an die WFS gesandt werden. Telefonische Anfragen sind unter 0351 – 2138 123 möglich.

Weitere Informationen für Unternehmen zu anderen Förder- und Unterstützungsprogrammen, FAQs  und Kontaktdaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind unter Wirtschaft in Mittelsachsen zu finden.