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Mittelsächsische Unternehmen, Vereine und Institutionen, die sich im besonderen Maß für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund engagieren, können sich bis 04. Oktober 2020 für den Sächsischen Integrationspreis 2020 bewerben.

Auch in diesem außergewöhnlichen Jahr verleihen die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping, und der Sächsische Ausländerbeauftragte, Staatsminister a.D. Geert Mackenroth, gemeinsam den Sächsischen Integrationspreis.

Gesucht werden z. B. engagierte Unternehmen, in denen Integrationsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Oder Vereine und Verbände, in denen Migrantinnen und Migranten willkommen sind und sich aktiv in das Vereinsleben integrieren können, unabhängig davon ob es sich um Kultur, Sport, Kunst, Wissenschaft, Umwelt oder Soziales handelt. Bewerben können sich aber auch Kommunen oder Einzelpersonen, die Menschen mit Migrationshintergrund bei der Bewältigung des Alltags unterstützen.

In einer Festveranstaltung im Plenarsaal des Sächsischen Landtages werden am 4. Dezember die Preise verliehen. Drei Preisträger erhalten je 3.000 Euro. Bis zum 04. Oktober ist die Bewerbung unter   Sächsischer Integrationspreis möglich. Dort sind auch alle weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren, zur Jury und zur Preisverleihung zu finden. In einem Videospot ermutigen die Stifter die sächsischen Initiativen und Organisationen zur Teilnahme am Wettbewerb.