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Ab 5. Mai 2025: Preisvergabe würdigt Unternehmerinnen aus Sachsen – Bewerbungsfrist bis 30. Juni 2025

Der Sächsische Gründerinnenpreis geht 2025 in eine neue Runde. Ab dem 5. Mai können sich Unternehmerinnen aus ganz Sachsen für die renommierte Auszeichnung bewerben. Ziel des Preises ist es, Frauen in ihrer Rolle als Führungskräfte in der sächsischen Wirtschaft sichtbarer zu machen und ihre unternehmerischen Leistungen zu würdigen. Die Bewerbung ist bis einschließlich 30. Juni 2025 online möglich.

Vergeben wird der Gründerinnenpreis vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Wettbewerb richtet sich an Frauen, die ein Einzelunternehmen, kleines oder mittelständisches Unternehmen in Sachsen gegründet oder übernommen haben – dies muss zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2023 erfolgt sein. Zugelassen sind Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen, darunter Industrie, Handel, Handwerk, Kultur, Umwelt, Soziales und Dienstleistungen.

Ausgezeichnet werden zwei Kategorien: Gründerinnen mit Unternehmen unter drei Jahren Marktbestehen sowie Gründerinnen mit älteren Unternehmen. In beiden Kategorien wird jeweils ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro vergeben. Zusätzlich erhalten die Gewinnerinnen ein professionell produziertes Unternehmensporträt und profitieren von intensiver Öffentlichkeitsarbeit. Die feierliche Preisverleihung ist für den 27. November 2025 geplant.

Für die Region Mittelsachsen bietet der Preis eine ausgezeichnete Möglichkeit, unternehmerisches Engagement von Frauen sichtbar zu machen und den Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Unternehmerinnen aus dem Landkreis werden ermutigt, sich mit ihren Konzepten zu bewerben und sich landesweit zu vernetzen.

Weitere Informationen und Zugang zur Bewerbung finden Sie hier:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sms/beteiligung/themen/1049258