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Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung würdigt das große Engagement, die Kraft und den Mut sächsischer Gründerinnen.

Bewerben können sich Unternehmerinnen, die ein kleines oder mittelständisches Unternehmen im Bereich Umwelt, Kultur, Soziales, Industrie, Handel, Handwerk oder aus dem Dienstleistungssektor in Sachsen führen, dass zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Mai 2021 in Sachsen gegründet oder übernommen wurde.

„Ich freue mich immer wieder, wenn Frauen ihre eigene Geschäftsidee verwirklichen und ihre berufliche Entwicklung selbst in die Hand nehmen. In Mittelsachsen gibt es bereits eine erfolgreiche Plattform, die typisch weiblichen Ansprüchen gerecht wird: das Freiberger FOUNDress-Netzwerk. Mit einer Bewerbung beim Sächsischen Gründerinnenpreis können Mittelsachsens Unternehmerinnen nun in den Vordergrund treten und so den Gründergeist vieler anderer Frauen wecken“, so Kerstin Kunze, Referatsleiterin Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung im Landratsamt Mittelsachsen.

Jährlich vergibt das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung den Sächsischen Gründerinnenpreis an zwei herausragende Unternehmerinnen. Besonders in diesem Jahr sollen Gründerinnen gewürdigt werden, die während der aktuellen Corona-Krise den Schritt in die Selbstständigkeit wagten und sich den Herausforderungen im Wirtschaftsleben stellten.

Eine Jury bewertet die Gründungs- und Geschäftsideen der eingereichten Bewerbungen. Ausgezeichnet mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis werden eine Erst- und eine Zweitplatzierte. Die Ausgezeichneten erwartet ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro bzw. 2.000 Euro sowie eine umfangreiche Medienberichterstattung.

Die Bewerbungen können ab dem 01. Juni 2021 bis 13. Juli 2021 direkt auf der Webseite Sächsischer Gründerinnenpreis vorgenommen werden.