Zum Hauptinhalt springen

Bis zum 30. September können sich sächsische Gründerinnen und Unternehmerinnen, die sich zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Mai 2019 selbstständig gemacht oder ein Unternehmen übernommen haben, um des Sächsischen Gründerinnenpreis bewerben.

Zwei Preise werden Anfang 2020 im Rahmen einer Festveranstaltung verliehen. Der erste Platz ist mit 5.000 Euro Preisgeld, der zweite Platz mit 2.000 Euro dotiert.

Mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis ist der Freistaat Sachsen deutschlandweit Vorreiter. Er ist der einzige staatliche Gründerwettbewerb, der explizit Frauen für unternehmerisches Engagement ehrt. Den ersten Sächsischen Gründerinnenpreis hat Sachsens Staatsregierung im Jahr 2001 verliehen. 

Nähere Informationen und Bewerbungsunterlagen unter: https://www.saechsischer-gruenderinnenpreis.de/