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„Ich freue mich, dass nun auch Investitionen in der Logistik- und Baubranche sowie im Bereich Tourismus förderfähig sind. Mit dieser Unterstützung durch den Freistaat ist es möglich, das mittelsächsische Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und neue Arbeitsplätze schaffen können bzw. diese erhalten bleiben“, so der 1. Beigeordnete des Landrates Dr. Lothar Beier.
Mit der Erweiterung der Richtlinie können Unternehmen für Investitionen Fördergelder beantragen. Insbesondere sollen im ländlichen Raum die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittelständischen Unternehmen gestärkt und die Arbeitsplätze in Sachsen erhalten bleiben. Auf dem Gebiet des Tourismus reicht bei Investitionen in Hotels, Ferienhäuser und Ferienwohnungen sowie Campingplätzen künftig der Nachweis der genannten Klassifizierungen bzw. Zertifizierungen unabhängig von einer bestimmten Kategorie. Die Ausweitung der Förderung ist zunächst bis Ende 2021 befristet.
Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zur Förderung und zum Ablauf des Verfahrens. Ansprechpartnerin im Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist Veronika Oschatz, Telefon 03731/7991452, regionalmanagement@landkreis-mittelsachsen.de Weitere Informationen zur Fördermöglichkeiten erhalten Sie unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/unternehmen/wirtschaftsfoerderung.html