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Das Kabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag die vom Wirtschaftsministerium (SMWA) vorgelegte Richtlinie beschlossen. Die Förderung unterstützt Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, zur Diversifizierung der Produktion von Betriebsstätten in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte. Ziel des Programms bleibt es, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Investitionstätigkeit der Unternehmen zu steigern.
Das Programm besteht künftig aus zwei Teilen. Einerseits wird die Förderung mit Landesmitteln fortgesetzt. Hinzu tritt ein Programmteil, der mit Mitteln des Just Transition Fund (JTF) ausgestattet ist. Diese Förderung richtet sich an Unternehmen in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen sowie in der Stadt Chemnitz. Sie soll dabei helfen, den durch den Ausstieg aus der Braunkohle bedingten Strukturwandel zu meistern. Hier gelten gegenüber der Förderung aus Landesmitteln bessere Konditionen.
Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen für das Programm fast 55 Millionen Euro aus Landesmitteln für Bewilligungen zur Verfügung. Hinzukommen bis zum Jahr 2027 weitere 100 Millionen Euro aus dem JTF.
Die Förderung aus dem JTF richtet sich sowohl an kleine als auch an mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter. Hinzu kommt, dass beim JTF in Abhängigkeit regional unterschiedlicher beihilferechtlicher Bestimmungen Fördermöglichkeiten von bis zu 45 Prozent in den Kreisen Bautzen und Görlitz und von bis zu 35 Prozent in den Kreisen Leipzig und Nordsachsen bestehen. Der Zuschuss ist hier der Höhe nach nicht begrenzt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro auch mit einem Fördersatz von bis zu 70 Prozent gewährt werden.
Neu ist auch, dass das Programm in der Kreisfreien Stadt Chemnitz angeboten wird, die ebenfalls vom Strukturwandel durch den Braunkohleausstieg betroffen ist. Hier waren Unternehmen bisher ganz von dieser Unterstützung ausgeschlossen. Gefördert werden hier kleine und mittlere Unternehmen mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 30 Prozent, Investitionen nach einer Unternehmensnachfolge mit bis zu 50 Prozent. Allerdings bleibt hier die Förderung auf wenige Branchen begrenzt, insbesondere auf die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Die Landesförderung richtet sich an kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeitern in den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau. Hier werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 30 Prozent, maximal 500.000 Euro, angeboten. Besonders werden erneut Investitionen nach einer Unternehmensnachfolge unterstützt. Hier sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.
Das Programm wurde in den vergangenen vier Jahren mehrmals angeboten und war insbesondere 2019 und 2020 sehr stark nachgefragt. Es ergänzt das Förderangebot der Richtlinie »GRW RIGA« des SMWA (Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«).
Veränderungen bei der »GRW RIGA« und anderer Rahmenbedingungen haben zu weiteren Anpassungen geführt. So ist zum Beispiel der Absatzradius des Unternehmens für die Förderung nicht mehr entscheidend. Dieser musste bisher weniger als 50 Kilometer betragen und diente der Unterscheidung zwischen beiden Programmen. Das erfolgt nunmehr mit einem Branchenkatalog. Dieser beinhaltet in den Landkreisen z. B. Bauunternehmen, Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen.
Die Beantragung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – ist voraussichtlich ab Ende der 29. Kalenderwoche möglich.
>> Weitere Fördermöglichkeiten sind auch auf der Website der Wirtschaftsregion Mittelsachsen zu finden: www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/unternehmen/wirtschaftsfoerderung.html