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Darüber hinaus werden auf Initiative des sächsischen Wirtschaftsministeriums Berufspendler aus Polen und Tschechien sowie Ausbildungsbetriebe finanziell unterstützt. »Unser Weg, mit Zuschüssen und Darlehen zu helfen, ist solidarisch und richtig. So wird kurzfristig Schaden von allen abgewendet – und zugleich allen eine langfristige Perspektive eröffnet«, sagt Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig. »Ein herzlicher Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank, der Landesdirektion Sachsen aber auch in meinem Haus, die innerhalb der letzten Wochen Unglaubliches geleistet haben und anhaltend leisten, um die zahlreichen Anfragen, Anträge und Bewilligungen schnell abzuarbeiten.«
*Soforthilfe-Programm »Sachsen hilft sofort«
Seit 23. März 2020 können sächsische Unternehmen – auch Soloselbstständige – mit einem Jahresumsatz von bis zu einer Million Euro Soforthilfe-Darlehen bis zu 50.000 Euro beantragen. Seit 17. April 2020 profitieren auch Unternehmen, die bis zu 100 Mitarbeiter beschäftigen und mehr als eine Million Euro Jahresumsatz erzielen, von diesem Programm. Für sie sind Darlehensbeträge bis zu 100.000 Euro möglich.
Insgesamt 19.436 Anträge sind bislang für das Soforthilfe-Darlehen »Sachsen hilft sofort« bei der SAB eingegangen. 14.703 Anträge mit einem Volumen von 545,4 Millionen Euro hat die Bank bereits bewilligt. »Fast 20.000 eingereichte Anträge sprechen eine eindeutige Sprache«, so Wirtschaftsminister Dulig. »Von zahlreichen Unternehmen haben wir die klare Botschaft erhalten, dass unser sächsisches Darlehensprogramm ihnen langfristig mehr hilft als eine einmalige und kurzfristige Finanzspritze. Wir müssen davon ausgehen, dass die Corona-Krise – zumindest was die wirtschaftlichen Konsequenzen angeht – die nächsten Monate andauert. Deshalb sind wir mit unserem zinslosen Darlehensprogramm viel nachhaltiger. Mit einem Zuschussprogramm müssen die Unternehmer schon nach wenigen Wochen neue Hilfen organisieren.«
Weitere Informationen zum Soforthilfe-Darlehen und Antragstellung:
*Soforthilfe-Zuschuss des Bundes
Das Soforthilfe-Darlehen des Freistaates kann mit den einmaligen Soforthilfen des Bundes kombiniert werden. In Sachsen setzt die SAB dieses Zuschussprogramm seit 30. März 2020 um. Unternehmen bzw. Selbstständige mit bis zu fünf Beschäftigten können einmalig 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten einmalig 15.000 Euro für ebenfalls drei Monate. Von den bislang eingegangenen 73.808 Zuschuss-Anträgen hat die SAB bereits 71.376 Anträge mit einem Volumen von 578,6 Millionen Euro bewilligt.
Weitere Informationen zum Bundeszuschuss und Antragstellung:
*Sächsische Corona-Hilfe für Berufspendler aus Tschechien und Polen
Seit 26. März 2020 stellt der Freistaat Berufspendlern, welche aus Tschechien oder Polen nach Sachsen einpendeln, pro Nacht einen Zuschuss von 40 Euro zur Verfügung. Enge Familienangehörige, wie Kinder, werden mit 20 Euro unterstützt. Diese Regelung ist vorerst befristet für drei Monate. Die Zuschüsse gab es zunächst ausschließlich für Pendler, die im medizinischen Bereich oder in der Pflege arbeiten. Seit 7. April 2020 gilt die Pauschale auch für Beschäftigte in Einrichtungen und Betrieben, die der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sowie der öffentlichen Infrastruktur oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel, Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs).
Bislang wurden Zuschüsse in Höhe von 1,73 Millionen Euro für insgesamt 954 Berufspendler ausgezahlt (davon Pendler aus Polen: 629, aus Tschechien: 325). Fast die Hälfte der betroffenen Arbeitnehmer (49,2 Prozent) ist im Sektor »Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs« tätig. »In vielen sächsischen Einrichtungen würde ein bedeutender Teil des Stammpersonals fehlen, wenn die Kolleginnen und Kollegen aus unseren Nachbarländern nicht mehr zur Arbeit kommen könnten. Die Berufspendler haben unsere Solidarität, sie leisten seit vielen Jahren wertvolle Arbeit in und für Sachsen«, betont Martin Dulig.
Betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Tschechien oder Polen zeigen ihren Bedarf bei ihrem Arbeitgeber an. Der Arbeitgeber stellt dann einen Antrag bei der Landesdirektion Sachsen. Die entsprechenden Formulare stehen online zur Verfügung:
https://www.lds.sachsen.de/foerderung/?ID=16310&art_param=337
*Sächsische Corona-Hilfe für Auszubildende
Seit 27. April 2020 werden auch von der Corona-Krise betroffene Ausbildungsbetriebe aus Sachsen finanziell unterstützt. Die Betriebe erhalten einen einmaligen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für sechs Wochen (1,5 Monate). Es werden Ausbildungsbetriebe unterstützt, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben.
Bislang wurden 314 Anträge für 1.055 Auszubildende gestellt. Die ersten Auszahlungen beginnen in Kürze. Der überwiegende Teil der Anträge (81 Prozent) ist dem Ausbildungsbereich Industrie und Handel zuzuordnen.
541 Auszubildende, für die der Zuschuss bislang beantragt worden ist, arbeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe (HOGA). 125 Azubis sind dem Handwerk zuzuordnen (darunter 26 Friseure als größte Gruppe) und 50 den Freien Berufen, bei denen die zahnmedizinischen Fachangestellten mit 43 Azubis die stärkste Gruppe bilden.
Wirtschafts- und Arbeitsminister Dulig: »Der Fachkräftenachwuchs ist unsere wirtschaftliche Zukunft, wir brauchen gut ausgebildete Menschen. Unsere Botschaft ist klar: Ihr seid uns wichtig! Der Zuschuss hilft vielen Unternehmen, die Ausbildungsplätze in der aktuellen Krise zu sichern und Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Wir denken heute eben auch an morgen und unterstützen die Unternehmen bei der Fachkräftesicherung. Es profitieren mit dem HOGA-Bereich insbesondere diejenigen Betriebe vom Förderprogramm, die schließen mussten und daher keine Einnahmen hatten.«
Die Antragsunterlagen für den Ausbildungszuschuss stehen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen zur Verfügung:
https://www.lds.sachsen.de/foerderung/?ID=16396&art_param=335