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Normalerweise hätten auch alle Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe in Mittelsachsen bis spätestens zum 30. September dieses Jahres ihre Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nachrüsten müssen.

Diese wird gefordert, um Manipulationen vorzubeugen. Infolge der Corona-Pandemie gibt der Freistaat den Unternehmen nun mehr Zeit.

Demzufolge werden Kassensysteme auch weiterhin nicht beanstandet, wenn der Einbau einer TSE bis zum 31. August 2020 nachweislich in Auftrag gegeben wurde. Das gilt auch, wenn der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen ist und eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Bis zum 31. März 2021 müssen jedoch alle Kassensysteme über ein solche Sicherheitseinrichtung verfügen.