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Die Neufassung der GRW-Richtlinien soll Investitionen erleichtern, Verfahren verschlanken und wirtschaftsnahe Infrastruktur stärken.

Der Freistaat Sachsen hat die Richtlinien der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ neu gefasst. Betroffen sind die einzelgewerbliche Förderung GRW-RIGA sowie die Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur GRW-Infra. Ziel ist es, die Programme stärker am bundeseinheitlichen Koordinierungsrahmen auszurichten und zusätzliche sächsische Sonderregeln weitgehend abzubauen. Das Kabinett setzt damit ein Vorhaben aus dem Zukunftspaket I um.

Für Unternehmen in Mittelsachsen kann die Vereinfachung den Zugang zu Investitionsförderung erleichtern. In der GRW-RIGA entfallen bisherige sächsische Branchenausschlüsse, unter anderem für den Großhandel und bestimmte Dienstleistungsbereiche. Auch bei touristischen Vorhaben werden Anforderungen reduziert. Statt zusätzlicher Nachweise wie Klassifizierungen oder Zertifizierungen gilt künftig eine Mindestübernachtungskapazität von 15 Betten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der kommunalen Infrastruktur. Die GRW-Infra richtet sich vor allem an die Erschließung von Gewerbegebieten und die Revitalisierung von Altstandorten. In einem Modellprojekt können bis Ende 2028 bis zu 90 Prozent der Erschließungskosten gefördert werden. Anteilig können auch Grunderwerbskosten einbezogen werden. Für Städte und Gemeinden in Mittelsachsen kann das neue Handlungsspielräume schaffen, um Flächen für Ansiedlungen, Erweiterungen und Investitionen vorzubereiten.

Die Fördersätze für die Investitionsförderung werden in allen sächsischen Landkreisen und in Chemnitz auf bis zu 85 Prozent angehoben. Dresden und Leipzig bleiben beim Grundfördersatz von 60 Prozent. Für Unternehmen und Kommunen in Mittelsachsen lohnt sich daher eine frühzeitige Prüfung geplanter Vorhaben.

Weitere Informationen:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1095995 

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Katrin Harthun
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