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Gründerinnen und Gründer, die beabsichtigen, ein innovatives Gründungsvorhaben umzusetzen und ihre Geschäftsidee in eine tatsächliche Gründung münden zu lassen, können ab März auf Unterstützung vom Freistaat hoffen. Auch innovative Geschäftsideen aus Mittelsachsen, die u.a. eine wesentliche Verbesserung eines Produktes oder einer Dienstleistung verfolgen, können sich der Auswahl im Rahmen eines Wettbewerbes stellen.

Das wettbewerbliche Verfahren führt futureSAX, die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen auf der Basis der heute veröffentlichten Richtlinie InnoStartBonus durch.

Die Zuwendung wird dann im Rahmen einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetrag gewährt. Sie  beträgt 1.000 Euro pro Monat und Gründung für maximal 12 Monate.  Die neue Gründerförderung ist familienfreundlich, denn pro unterhaltspflichtigem Kind wird für die Dauer der Förderung ein monatlicher Kinderbonus von 100 Euro gewährt.

Der erste branchen- und regionalübergreifende Förderaufruf sowie die Auftaktveranstaltung zum Start des wettbewerblichen Verfahrens findet mit Staatsminister Martin Dulig und Multiplikatoren der sächsischen Gründerszene am 20. März 2019 statt. Die  Sächsische Aufbaubank – Förderbank– (SAB) wird Bewilligungsstelle für die Förderung sein.

Weitere Informationen unter über die neue Richtlinie: www.recht.sachsen.de/vorschrift/18021-Richtlinie-InnoStartBonus