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Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: »Immer mehr Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen stehen vor einem Generationswechsel, weil die Betriebsleiterinnen und -leiter das Rentenalter erreichen. Gleichzeitig werden Betriebe immer seltener innerhalb der Familie weitergegeben und die Frage der Hofnachfolge bleibt häufig ungeklärt. Und junge, engagierte und bestens ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte würden gerne gründen. Die Förderung von Existenzgründungen und Hofnachfolgen sind ein wichtiger Punkt in einem größeren Paket: gesunde, vielgestaltige Agrarstrukturen und Landzugang für Neugründerinnen und -gründer. Das ist unverzichtbar für starke ländliche Räume und eine vielfältige Landwirtschaft. Mit unserer Förderrichtlinie setzen wir im Bereich Landwirtschaftspolitik einen wichtigen Teil des Koalitionsvertrags um. Wir unterstützen den landwirtschaftlichen Nachwuchs beim Start ins eigene Unternehmen, erleichtern Übernahmen und fördern die Modernisierung von Höfen und kluge Ideen im ländlichen Raum. Wir investieren in eine zukunftsfähige, leistungsfähige Landwirtschaft und damit in die Perspektiven für die ländlichen Räume.« Antragsberechtigt sind auch mittelsächsische Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Freistaat Sachen (Einzelunternehmen oder Personengesellschaften), die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre sind, über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhabende niederlassen. Gefördert wird die Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes anhand eines fünfjährigen Geschäftsplans. Die Förderung beträgt 70.000 Euro als Einkommensunterstützung. Die Auszahlung erfolgt degressiv in drei Raten über fünf Jahre.<>Bewilligende Stelle ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Aufgrund der Empfehlung eines Gutachterausschusses, der sich aus Mitgliedern berufsständiger Vertreterinnen und Vertreter zusammensetzt, bewertet das LfULG die eingegangenen Anträge. Kriterien sind insbesondere die Produktionsrichtung, die Absatzwege einschließlich Direktvermarktung und die Bewirtschaftungsweise des Betriebes, die Art der Niederlassung (außerfamiliäre Existenzgründung oder innerfamiliäre Hofnachfolge) und die geplanten Maßnahmen für ökologische Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Klimaanpassung und Resilienz. Der Antrag auf Existenzgründungsbeihilfe kann innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Niederlassung gestellt werden. Der Programmstart wird mit einem Aufruf zur Antragseinreichung verbunden sein. Weitere Informationen sind ab der kommenden Woche unter www.LSNQ.de/EHP zu finden.
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