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Der Freistaat Sachsen hat die Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft (FRL KrW/2024) angepasst und damit die Unterstützung für ressourceneffizientes und zukunftsorientiertes Wirtschaften deutlich ausgeweitet. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 13. Januar 2026 werden zusätzliche Fördertatbestände eingeführt und die finanziellen Rahmenbedingungen erheblich verbessert. Ziel ist es, den Übergang zu einer ressourcenschonenden, emissionsarmen Kreislaufwirtschaft weiter zu beschleunigen.
Wie bisher können Vorhaben gefördert werden, die zur besseren Kreislaufführung von Stoffströmen, zur Einsparung von Primärressourcen, zur Verbesserung der Abfallbehandlung oder zur Abfallvermeidung beitragen. Auch nicht-investive Maßnahmen wie Qualifizierung, Netzwerkbildung und Sensibilisierung bleiben förderfähig. In den vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelregionen werden zusätzlich Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Investitionen unterstützt.
Neu hinzugekommen sind Fördermöglichkeiten für Projekte zur Gewinnung kritischer Rohstoffe sowie für Technologien zur Verarbeitung und zum Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten, Batterien, Separationsverfahren und biotechnologischen Anwendungen. Auch produktive Investitionen von Großunternehmen sind nun in zahlreichen Regionen förderfähig, darunter der Landkreis Mittelsachsen sowie die kreisfreien Städte Chemnitz und Dresden.
Die maximale Förderhöhe wurde von 2,3 auf 5 Millionen Euro angehoben. Für Projekte zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammaschen sind sogar bis zu 10 Millionen Euro möglich. Die Fördersätze können – abhängig von Projekt, Region und Antragsteller – bis zu 90 Prozent betragen. Adressaten sind Unternehmen aller Größen, Kommunen, Zweckverbände sowie Verbände und gemeinnützige Organisationen.
Für mittelsächsische Unternehmen eröffnet die Richtlinie neue Spielräume, um Investitionen in Ressourceneffizienz, Recyclingtechnologien und innovative Produktionsverfahren wirtschaftlich umzusetzen und gleichzeitig Kosten- und Rohstoffrisiken zu reduzieren.
Weitere Informationen und die Antragstellung erfolgen über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB):
https://www.sab.sachsen.de