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Neue Regelungen bringen ab sofort mehr Flexibilität – Unternehmen in Mittelsachsen profitieren von zinsfreien Fristen und angepassten Rückzahlungsmodellen

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat gemeinsam mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB) neue, vereinfachte Regelungen zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe des Bundes eingeführt. Ziel ist es, betroffenen Unternehmen mehr Planungssicherheit und finanzielle Entlastung zu ermöglichen. Für Unternehmen in Mittelsachsen, die während der Pandemie auf staatliche Hilfe angewiesen waren, ergeben sich damit spürbare Vorteile.

Die wichtigsten Neuerungen: Rückforderungsbescheide zur "Soforthilfe-Zuschuss Bund" werden vorerst ausgesetzt. Für alle Rückzahlungspflichtigen gilt nun eine zinsfreie Rückzahlungsfrist von sechs Monaten. Falls eine Rückzahlung in diesem Zeitraum nicht möglich ist, können Unternehmen eine Laufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten mit moderaten Festzinsen zwischen 0,5 und 1,5 Prozent wählen. Die Raten können innerhalb der gewählten Frist variabel geleistet werden, was eine flexible Liquiditätsplanung erlaubt.

Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei geringen Einkünften oder fehlendem verwertbarem Vermögen – ist eine vollständige Befreiung von der Rückzahlung möglich. Auch Vermögensfreibeträge und familienbezogene Erhöhungen werden berücksichtigt. Unternehmen können hierzu bei der SAB entsprechende Anträge stellen.

Die Regelungen gelten ausschließlich für offene Verfahren zum Bundeszuschussprogramm und betreffen nur Leistungsempfänger, die noch keine Zahlung geleistet haben. Fälle mit bereits abgeschlossener rechtlicher Prüfung sowie Subventionsbetrug sind ausgeschlossen.

Für Unternehmen in Mittelsachsen bedeutet dies: mehr Zeit, weniger Bürokratie und eine realistische Chance, Rückzahlungen ohne finanzielle Überlastung zu leisten. Dies kann insbesondere für kleinere Betriebe und Selbstständige in der Region den Fortbestand des Unternehmens sichern.

Weiterführende Informationen sowie ein umfangreicher FAQ-Katalog sind auf der Website der SAB abrufbar:
www.sab.sachsen.de/corona-rueckmeldeverfahren
Eine telefonische Beratung ist über die SAB-Hotline unter 0351/49104999 möglich.