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Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat entschieden, die Rückforderungen aus den Bundesprogrammen „Soforthilfe-Zuschuss Bund“ und „Überbrückungshilfe“ vorläufig auszusetzen. Die Sächsische Aufbaubank (SAB), die für die Umsetzung verantwortlich ist, wird bis auf Weiteres keine neuen Rückforderungen einleiten und auch keine Mahnungen versenden. Diese Maßnahme verschafft betroffenen Unternehmen im Landkreis Mittelsachsen kurzfristig Planungssicherheit und vermeidet zusätzliche finanzielle Belastungen in einer wirtschaftlich angespannten Lage.
Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter betont, dass Unternehmen durch die bisherigen Rückforderungen teils erheblich unter Druck geraten seien. Ziel des Moratoriums sei es, unnötige Härten zu vermeiden und mehr Klarheit im Verfahren zu schaffen. Zwar können rechtliche Änderungen an den Bundesprogrammen nicht vorgenommen werden, jedoch werden aktuell in Zusammenarbeit mit der SAB mögliche Erleichterungen – etwa veränderte Rückzahlungsbedingungen oder Ausnahmen von Rückforderungen – geprüft.
Für Unternehmen bedeutet dies konkret: Bis auf Weiteres müssen keine Rückzahlungen geleistet werden, laufende Rückforderungen ruhen und es besteht keine Mahnfrist. Eine Pflicht zur Auskunft über die Verwendung der erhaltenen Hilfen bleibt jedoch bestehen.
In Sachsen wurden während der Pandemie über 2,9 Milliarden Euro aus Bundesmitteln an fast 98.000 Unternehmen ausgezahlt – darunter auch zahlreiche Betriebe aus Mittelsachsen. Fast drei Viertel aller sächsischen Unternehmen haben damit von der Förderung profitiert. Rund 29.000 Rückforderungen stehen im Freistaat noch aus.
Die Entscheidung des SMWA ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in der Region Mittelsachsen relevant. Diese erhalten nun eine wichtige Atempause, um ihre Unterlagen zu überprüfen und sich auf mögliche Regelanpassungen einzustellen.
Weitere Informationen zur Aussetzung der Rückforderungen finden Sie auf der Website des Sächsischen Wirtschaftsministeriums.